Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 19.11.2002

Eing. Dat. 11.11.2002

 

Nr. 427

 


Änderung zum Verwaltungshaushalt 2003 des Jugendamtes UA 45110 - Außerschulische Jugendbildung – (EP 4)
Antrag des Jugendhilfeausschusses gem. § 71 SGB VIII vom 07.11.2002,
DS I (A) 427

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1.
Bei der Haushaltsstelle 45110.70710 (Förderung Spontaner
    Jugendinitiativen) wird ein Betrag in Höhe von 2.560,- € eingestellt.

2. Die Deckung erfolgt zum Teil aus dem nicht benötigten Planansatz
    bei Haushaltsstelle 46000.66110 (Mitglieds
beiträge an Verbände,
    Vereine, usw.) in Höhe von 770,- €



Begründung:

Neben der Jugendverbandsarbeit und der kommunalen Jugendarbeit bildet die Förderung spontaner Jugendinitiativen die dritte Säule der Kinder- und Jugendarbeit und ist nach dem KJHG grundsätzlich förderungswürdig. Die Förderung von Selbstinitiativen von Jugendlichen sowie die Förderung ehrenamtlichen Engagements sind Förderschwerpunkte der Jugendhilfe. Durch die Förderung sollen nicht organisierte Jugendliche ermutigt werden, mit Anderen eigene Ideen auszuprobieren und sich in selbst gestalteten Strukturen und Gruppen zu erproben und Ideen umzusetzen.

Bei diesem Antrag handelt es sich um die Wiedereinstellung der Mittel aus dem Jahr 2001. Aufgrund einer großen Nachfrage von Jugendinitiativen, die sich um diese Mittel im letzten Jahr bemüht haben, setzt sich der Jugendhilfeausschuß für die Wiedereinstellung dieser Mittel ein.

Eine Teildeckung ist über die Haushaltsstelle 46000.66110 (Mitgliedsbeiträge an Verbände, Vereine, usw.) möglich. Die hier veranschlagten Mittel für den Mitgliedsbeitrag des Landesfilmdienstes Hessen in Höhe von 770,- € werden im Jahr 2003 nicht mehr benötigt, da die Mitgliedschaft zum 31.12.2002 beendet worden ist.

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