Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 05.12.2002

Eing. Dat. 05.12.2002

 

Nr. 432

 

Dez.:I (Amt 20)

 

Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2000 und Entlastung des Magistrats
Antrag Magistratsvorlage Nr. 389/02 vom 4.12.2002, DS I (A) 432


Der Magistrat beantragt, daß die Stadtverordneten­versammlung wie folgt beschließt:

1.  Bei den nachfolgenden Haushaltspositionen wird nachträglich den 
    überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von zusammen
   
3.463.359,26 DM zugestimmt:

a)         11020.56020
_         Ordnungsamt;
          
Dienst- u. Schutzbekleidung                    305,21 DM
b)         11040.65020
            Ausländeramt;
           
Bürobedarf                                          10.957,19 DM
c)        
90000.81010
           
Kämmerei;
           
Gewerbesteuerumlage                      3.452.093,91 DM
d)        
92000.89020
            
Kämmerei;
           
Abwicklung der Vorjahre                                 2,95 DM

2.
Die Jahresrechnung 2000 der Stadt Offenbach wird beschlossen.

3.
Dem Magistrat wird für das Rechnungsjahr 2000 Entlastung erteilt.


Begründung:

Zu 1 a)

Die ungedeckten Mehrausgaben in Höhe von 305,21 DM entstanden da bedingt durch den Sollübertrag nur 17.617,35 DM zur Verfügung standen.

Zu1 b)

Deckungsmittel gemäß § 17 GemHVO standen lediglich in Höhe von 20.447,19 DM aus der Haushaltsstelle 11040.10020 bereit, so dass sich ungedeckte Mehrausgaben von insgesamt 10.957,19DM ergaben.

Zu 1 c)

Die  vorgesehene  Deckung   konnte  mangels  entsprechender  Ist-Einnahmen  unter der Haushaltsstelle 90000.00310 -Gewerbesteuer- nicht realisiert werden.

Zu 1 d)

Der zu veranschlagende Fehlbetrag aus den Vorjahren musste aufgrund der vorliegenden Jahresrechnung 1999 angepasst werden. Es ergab sich entgegen der Planung ein Mehrbedarf von 2,95 DM.

Zu 2.

Die Jahresrechnung 2000 schließt mit einem Gesamtfehlbetrag von 260.372.071,13 DM ab. Hierin   enthalten   sind   die   Restfehlbeträge  der  Jahre   1989   bis   1998  in   Höhe  von 261.832.802,95DM, so dass ein periodischer Überschuß von 1.460.731,82DM entstand. Der in der Nachtragshaushaltssatzung 2000 ausgewiesene periodenechte Fehlbetrag betrug 16.601.340DM.

Die immer noch ungünstige finanzielle Entwicklung in Offenbach hat, wie auch in den vergangenen Jahren, folgende Gründe:

-     Hohes Niveau bei den Sozialausgaben Bevölkerungsstruktur

-      Erhöhte Schuldendienstleistungen infoige der angelaufenen Fehlbeträge

-      Von Bund und Land übertragene Aufgaben ohne Bereitstellung der Finanzmittel

Alle wesentlichen Fakten und Zahlen sind im Schlußbericht zur Jahresrechnung 2000 erläutert.

Der Vermögenshaushalt schließt in der Haushaltssatzung und im Rechnungsergebnis ausgeglichen ab.

Für den Baufortschritt in den Bereichen Schulen, Straßen und S-Bahn war es wiederum erforderlich, verhältnismäßig hohe Ausgabenreste zu übertragen. Sie belaufen sich auf 20.771.605,04DM.

Die Nettoverschuldung der Stadt Offenbach einschließlich Stadt. Kliniken und ESO hat sich im Jahre 2000 von 537,5 Mio DM auf 531 ,6 Mio DM verringert.

Die Zuführungen zwischen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sind im Schlußbericht erläutert und entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.

Zu 3.

Das Rechnungsprüfungsamt, dessen Schlußbericht über die Jahresrechnung 2000 dem Büro des Stadtverordnetenvorstehers, den Büros der Fraktionen und den Mitgliedern des Finanzausschusses vorliegt, stellt zur Jahresrechnung 2000 abschließend fest:

,,1.Es kann bestätigt werden, dass die Verwaltung in den geprüften Bereichen im wesentlichen recht- und ordnungsmäßig gearbeitet und das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet hat.

2. Die im Hj. 2000 geleisteten Ausgaben halten sich im Rahmen des Haushaltsplanes bzw. der Beschlüsse der StvV.

3. Zur Beachtung bei der künftigen Haushaltsführung verweisen wir auf die im Bericht enthaltenen Feststellungen und Anregungen. Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung aufgrund der Schriften, Bücher und sonstigen Unterlagen der Kämmerei und der Stadtkasse sowie der erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung und der Jahresabschluß 2000 den gesetzlichen Vorschriften. Es ergaben sich keine wesentlichen Beanstandungen, die einer Entlastung entgegenstehen. Über die Entlastung des Magistrats für die Jahresrechnung 2000 gemäß § 114 HGO kann die Stadtverordnetenversammlung nunmehr entscheiden."
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Anlagen: Jahresrechnung mit Erläuterungsbericht

Verteiler:

71 x Stadtverordnete
  7 x Fraktionen

 

Anlagen: Schlussbericht des Revisionsamtes
Verteiler:
14 x HFB
  7 x Fraktionen
  2x Stv.-Büro

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