Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 05.12.2002

Eing. Dat. 05.12.2002

 

Nr. 436

 

 

Veröffentlichung von Standortdaten von Mobilfunksendeanlagen
Antrag PDS vom 05.12.2002, DS I (A) 436

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Deutschen Bundestag dringlich auf, eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage zu schaffen, um Standortdaten von Mobilfunksendeanlagen der Bevölkerung zugänglich zu machen.


Begründung:

 

Mit dieser Resolution kommt die Stadtverordnetenversammlung dem gestiegenen Informationsbedürfnis der Bevölkerung nach und trägt überdies der wachsenden Sensibilisierung vor möglichen  gesundheitlichen Gefahren, die von Funkstandorten ausgehen, Rechnung.

 

Wie die Debatte über die Errichtung eines Offenbacher Mobilfunkanlagenkatasters auf der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2002 aufzeigte, herrschte bei den sich daran beteiligenden Diskussionsrednern verschiedener Fraktionen und dem Magistrat Übereinstimmung insoweit vor, als dass die unterschiedliche Praxis und Rechtsauffassung zu Datenschutzfragen diverser Kommunen bei der Errichtung eines örtlichen Mobilfunkkatasters insbesondere auch dem Umstand geschuldet ist, dass es keine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage gibt, auf deren Grundlage die Standortdaten von Mobilsendeanlagen der Bevölkerung zugänglich gemacht werden können. Dies wiederum führt zu einer divergierenden Auslegung datenschutzrechtlicher Fragen im Kontext zum Informationsbedürfnis der Bevölkerung in den Kommunen. Dieser Zustand dürfte für alle Beteiligten nicht zufriedenstellend sein.

 

Schließlich hat nach dem Bundesumweltinformationsgesetz jeder grundsätzlich Anspruch auf freien Zugang zu Informationen über die Umwelt, die bei einer Behörde oder einer Person des Privatrechts existieren.

 

Um die unübersichtliche Rechtslage im Sinne von mehr Informationen und Transparenz für die Öffentlichkeit beizukommen gibt es hier dringlichen Regelungsbedarf. Dies gilt umso mehr angesichts der zunehmenden Verdichtung von Mobilfunkstandorten in den Kommunen.

 

Mit einer bundesrechtlichen Regelung über die Verfahrensweise wäre der Weg frei für einen transparenten Dialog zwischen den Kommunen, den Mobilfunkbetreibern, den Bürgerinitiativen und den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort. Dadurch würde die gesamte Diskussion zur Frage der Mobilfunkanlagen versachlicht und es ließen sich gegebenenfalls auch pragmatische Regelungen für Antennenstandorte finden.

 

Zu guter Letzt belastet der vorliegende Antrag den städtischen Haushalt auch nur äußerst marginal. Weitere Begründung erfolgt gegebenenfalls mündlich.

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------