Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 19.12.2002

Eing. Dat. 19.12.2002

 

Nr. 437

 

Dez.: I (Amt 30)

 

 

Klage gegen die Betriebsgenehmigung nach § 6 LuftVG für den Flughafen Frankfurt Main wegen Änderung des Umfanges des Nachtschutzgebietes
Antrag Magistratsvorlage Nr. 411/02 vom 18.12.2002, DS I (A) 437

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1.         Die Stadt Offenbach am Main erhebt Klage vor dem HessVGH gegen die Änderung des Nachtschutzgebietes durch Bescheid des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklunq vom 25.11.2002.

2.         Die erforderlichen Mittel in Höhe von maximal 3.000,00 € stehen unter der Haushaltsstelle 02300.65530 im Haushaltsjahr 2003 und Folgejahre zur Verfugung

 

Begründung:

Mit Bescheid des Hess. Ministeriums für Arbeit, Wirtschaft und Verkehr wird das Nacht­schutzgebiet im Bereich des Flughafens neu geregelt. Der Umfang des Nachtschutzge­bietes das auch einen geringen Teil des Offenbacher Stadtgebietes erfasst, ergibt sich aus der beigefügten neuen Plankarte (Anlage 1) und wird durch die weiteren Karten, (Anlagen 1a. 1b. 1c) konkretisiert.

vgl. Anlagen 1, 1a, 1b, 1c -

Nach Auffassung unseres Anwaltes - Herrn Dr. Geulen - ist verwaltungsgerichtliche Klage gegen diesen Bescheid geboten. Auf den beiliegenden Klageentwurf wird verwiesen.

vgl. Anlage 2 -

Die Klage zielt im gegenwärtigen Verfahrens­stadium primär darauf ab, die Bestandskraft des ministeriellen Bescheides zu verhindern, um die Offenbacher Klagesituation nicht zu erschweren. Die Klage wird deshalb zunächst zur Fristwahrung erhoben, um der Stadt die Gelegenheit zu geben, die umfassenden neuen Gutachten, auf denen die angefochte­ne Entscheidung beruht, zu überprüfen. Sachlich wird die Klagebegründung auch auf die beigefügte fachliche Stellungnahme unse­res Flughafenexperten - Herrn Faulenbach da Costa - gestützt.

vgl. Anlage 3 -

Die Koster für dieses Klageverfahren belaufen sich nach Einschätzung unseres Pro-zessvertreters auf maximal 3.000 €. Die erforderlichen Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung

Eine Entscheidung durch die Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 19.12.2002 ist erforderlich, weil ansonsten der ministerielle Bescheid Ende Dezember 2002 unanfechtbar wird. Der Antrag wird im Wege einer Nachtragsvorlage eingereicht, da eine frühere Antragstellung wegen umfangreicher juristischer wie fachplanerischer Recherchen nicht möglich war.

Anlagen:1-3