Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 19.12.2002

Eing. Dat. 19.12.2002

 

Nr. 443

 

Förderung von Sprachkursen bei der Vhs
Dringlichkeitsantrag Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FWG vom 19.12.2002,
DS I (A) 443

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Im Falle des Wegfalls der Bundesmittel für die Sprachkurse „Deutsch als Fremdsprache“ wird der Magistrat beauftragt, mit der Vhs folgendes zu verhandeln:

1.            Die Entgeltregelung der Vhs von 2,10 Euro für allgemeine, d.h. nicht geförderte Kurse, wird für die Kurse „Deutsch als Fremdsprache“ auf 1,50 Euro herabgesetzt.

Im Gegenzug wird die Anzahl der Teilnehmer von bisher wie üblich 10 Teilnehmer auf 16 Teilnehmer heraufgesetzt.

2.            Für spezielle Kurse im Bereich „Deutsch als Fremdsprache“ wie Deutsch- und Alphabetisierungskurse für Frauen mit Kinderbetreuung wird ein Entgelt von 1,- Euro festgesetzt. Die Kinderbetreuung wird aus den bestehenden Einnahmen des Bereiches „Deutsch als Fremdsprache“ mitfinanzieren

 

Begründung:

Es ist nach dem gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Zuwanderungsgesetz derzeit nicht absehbar, ob und wie die Sprachförderung für Deutschkurse aus Bundesmittel weitergeführt wird.

Für den Fall, dass sich die Situation auf Bundesebene so darstellt, dass ab dem 01.01.2003 die Sprachkursförderung für Deutschkurse aus Bundesmittel entfallt ist über oben vorgeschlagene Regelung mit der Vhs  zu verhandeln.

Bisher wurden Deutschkurse für ausl. Arbeitnehmer und deren familienangehörigen aus EU- und Anwerbeländern so gut gefördert, dass dieses Klientel nur 1,- Euro pro Unterrichtseinheit zu zahlen brauchte.

Die ausl. Teilnehmer, die keine Förderung bekamen, zahlten Gebühren nach der Entgeltverordnung der Vhs von 2,10 Euro pro Unterrichtseinheit.. Ein geförderter Teilnehmer bekam so pro Semester (14 Wochen) 280 Unterrichtseinheiten für 280,- Euro. Ein nicht geförderter Teilnehmer erhielt nur 140 Unterrichtseinheiten pro Semester für 280,- Euro.

An Stelle der bisherigen Förderung tritt nun ein neue Regelung in Kraft. Diese fördert auf Grund des neuen Zuwanderungsgesetzes nur noch Personen in den ersten 2 Jahren ihres Aufenthaltes in Deutschland. Durch diese neue Förderung fällt für 75% der Teilnehmer in den Deutschkursen jede Förderung weg. Auch sie müssen dann ab dem 01.01.2003 2,10 Euro pro Unterrichtseinheit bezahlen.

Das Gleiche gilt für die besonders geförderten Alphabetisierungs- und Deutschkurse für Frauen mit Kinderbetreuung, die bisher nur 0,37 Euro pro Unterrichtseinheit kosteten. Durch diese preisgünstigen Angebote war es vielen Frauen erst möglich diese Kurse zu besuchen.

Da Sprachkompetenz Voraussetzung jeglicher Integration und ein absolutes Muss zur Aufnahme einer vernünftigen Arbeit ist, müssen wir im Interesse dieser Stadt und seiner Bewohner dafür sorgen, dass die Vhs weiterhin bezahlbare Sprachkurse zum Erlernen der deutschen Sprache anbieten kann.

Es ist unumstritten, dass wir ausl. Arbeitnehmer brauchen, aber wir brauchen ausl. Arbeitnehmer, die der deutschen Sprache mächtig sind! Die Entgeltregelung der Vhs sieht vor, dass die Teilnehmergebühren das Honorar des Kursleiters decken müssen und nicht mehr. So wird es in allen anderen Fachbereichen an der Vhs gehandhabt.

16 Teilnehmer à 1,50 Euro in einem Deutschkurs ergibt 24,- Euro, abzüglich des Honorars für den Kursleiter von 20,-Euro verbleiben noch 4,- Euro für die Vhs.

Laut Statistik waren im Jahr 2002 im Durchschnitt 19,5 Teilnehmer/innen in den Deutschkursen.

Geht man nun von einer Teilnehmerzahl von 18 im Kurs aus, bleiben 7,- Euro übrig. Bei mindestens 15000 Unterrichtseinheiten pro Jahr ergibt das eine Summe von 105000,- Euro.

Davon lassen sich auch die Mindereinnahmen von ca.23000,- Euro bezahlen, die entstehen wenn für die speziellen Frauenkurse mit Kinderbetreuung nur 1,- Euro pro Unterrichtseinheit verlangt wird.

Sollte hier keine vernünftige, d.h. bezahlbare Regelung für dieses Klientel geschaffen werden, besteht die Gefahr, dass kaum jemand noch die Deutschkurse besucht und wir dann in Zukunft mit wesentlich höheren Kosten zu rechnen haben, wie z.B. höheren Sozialausgaben, die z.B. durch vermehrte Arbeitslosigkeit verursacht würden.

Dennoch bleibt ein zusätzlicher Zuschussbedarf bis zu 250.000 € p.a.

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