Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 04.02.2003

Eing. Dat. 04.02.2003

 

Nr. 457


Schaffung von zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten nach dem BSHG
Antrag CDU vom 04.02.3003, DS I (A) 457

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt,

1. Leistungen zur Hilfe zum Lebensunterhalt künftig stärker von geleisteter
    zumutbarer gemeinnütziger Arbeit abhängig zu machen,

2. die Anzahl der Gemeinnützigen Arbeitsplätze in Offenbach, entsprechend dem zu
    erwartenden steigenden Bedarf, wesentlich zu erhöhen.



Begründung:

 

Gemeinnützige Arbeit ist ein geeignetes Mittel, arbeitsentwöhnte Leistungs-empfänger von HLU bei vorliegender Zumutbarkeit, wieder an Arbeit zu gewöhnen und ihre Bereitschaft zur Aufnahme einer geregelten Arbeit zu überprüfen.

 

Im Bundessozialhilfegesetz ist die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten sowie die Gewöhnung an Arbeit und die Prüfung der Arbeitsbereitschaft ausdrücklich vorgesehen.

 

Verweigert ein Hilfeempfänger eine zumutbare Arbeit, verliert er den Anspruch auf Sozialhilfe.

 

Derzeit werden in Offenbach saisonal zwischen 80 und 100 Plätze für gemeinnützige Arbeit vorgehalten. Durch eine Erhöhung der Plätze für gemeinnützige Arbeit soll das Sozialamt in die Lage versetzt werden, arbeitsfähige Hilfeempfänger verstärkt an regelmäßige Arbeit heranzuführen und im Verweigerungsfall von den Sanktionsmöglichkeiten des BSHG gebrauch zu machen.

Das Offenbacher Sozialamt strukturiert derzeit seine Arbeitsweise um, damit künftig dem Aspekt der Eingliederung von arbeitsfähigen Hilfeempfängern in den Arbeitsprozess stärker Rechnung getragen werden kann. Gemeinnützige Arbeit ist ein wichtiges Instrument hierbei.

 

Bei den gestiegenen Fallzahlen der Sozialhilfe gerade bei jungen, arbeitsfähigen Menschen wird die Notwendigkeit von geeigneten Gegenmaßnahmen deutlich. Gerade dieser Personenkreis muss verstärkt gefördert werden, damit sich der Sozialhilfebezug nicht verfestigt. Gemeinnützige Arbeit ist ein erster und wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer geregelten Tätigkeit.

 

Durch die zusätzliche Schaffung von Plätzen gemeinnütziger Arbeit soll sicher gestellt werden, dass die Förder- und Sanktionsmöglichkeiten, die das BSHG derzeit beinhaltet und künftig vorsehen wird, in Offenbach eingesetzt werden können.