Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 06.02.2003
Eing. Dat. 06.02.2003
Nr. 459
Straßensanierungskataster
Antrag CDU vom 06.02.2003, DS I (A) 459
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, den Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2001 zu I (A) 35/2 unverzüglich umzusetzen und binnen eines Monats Bericht zu erstatten.
Begründung:
Am 30.08.2001 wurde auf Antrag der CDU-Fraktion folgender Beschluß zu I (A) 35/2 einstimmig gefasst:
„Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung ein Straßenkataster zur Sanierung der Offenbacher Straßen vorzulegen. Zunächst werden in einer ersten Stufe die wichtigsten von der Stadt Offenbach zu unterhaltenden Haupt- und Durchgangsstraßen erfasst, dann stufenweise ergänzend Nebenstraßen, Gehwege und Radwege.
Eine Kostenermittlung und Terminsvorgabe ist gleichfalls vorzulegen.“
Was ist bisher geschehen ? – Nichts !
Ein großer Teil Offenbacher Straßen, Gehwege und Radwege befinden sich unstreitig in einem schlechten Zustand.
Als Beispiele hierfür seien nur der südliche Ring, die Mainstraße oder die Schumannstraße genannt. Durch das hohe Verkehrsaufkommen gibt es dort so viele und tiefe Schlaglöcher, daß die Anwohner Erschütterungen, besonders durch Lkw, bis in ihre Wohnungen hinein miterleben müssen.
Frostschäden, die im Winter entstehen, werden nur dann ausgebessert, wenn es die Verkehrssicherheit zwingend erforderlich macht. Ansonsten beschränkt sich die Stadt Offenbach auf das mehr oder weniger zufällige Ausstreuen von Split, um weitere Schlaglöcher zu vermeiden.
Das mangelhafte Resultat ist hinreichend bekannt.
Der Sanierungsbedarf gilt aber auch für Rad- und Fußwege. Erst dann, wenn Fußgänger oder Radfahrer in Gefahr geraten, greift die Stadt „flickweise“ ein; aktuell ist der Marktplatz im Gespräch.
Dies erscheint der antragstellenden Fraktion nicht weiter verwunderlich, werden doch die Mittel zur Erneuerung von Fahrbahndecken und Fußwegbelägen seit Jahren konstant niedrig gehalten.
Ähnlich wie beim Schulbausanierungskonzept ist es dringend notwendig, eine Bestandsaufnahme zu fertigen und mit konkret bezifferten Sanierungsaufwendungen zu versehen, diese sind in die Investitionsprogramme mit einzustellen.