Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 06.02.2003

Eing. Dat. 06.02.2003

 

Nr. 461

 

Protest gegen den Krieg unterstützen
Antrag PDS vom 06.02.2003, DS I (A) 461

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, sich bei den Offenbacher Schulleitungen und der Schulaufsicht dafür einzusetzen, dass gegen Schülerinnen und Schüler, die sich während der Unterrichtszeit an Protest- oder Streikaktionen gegen den drohenden Irakkrieg beteiligen, nicht mit disziplinarischen Mitteln vorgegangen wird. Des weiteren möge er sich dafür einsetzen, dass spontane Demonstrationen und Kundgebungen gegen den Krieg, die aus zeitlichen Gründen nicht angemeldet oder genehmigt sind, nicht von den Ordnungskräften behindert oder gar kriminalisiert werden.


Begründung:

 

Die Kriegsvorbereitungen gegen den Irak laufen weiter auf Hochtouren. Der US-Präsident George Bush machte in seiner jüngsten Rede zur Lage der Nation unmissverständlich klar, dass er notfalls auch im Alleingang ohne jedes Mandat den Irak angreifen wird. Vor diesem Hintergrund wird ein Krieg leider immer wahrscheinlicher. Die große Mehrheit der deutschen Bevölkerung teilt die Ablehnung eines solchen Krieges mit der Bundesregierung. Der Krieg bringt den Menschen im Irak, die von dem diktatorischen Regime Saddam Husseins unterdrückt werden, weiteres Elend, tausende Tote und die Zerstörung der Infrastruktur.

 

Breiter Protest und Widerstand gegen den Krieg sollten deshalb auch von der Offenbacher Stadtverordnetenversammlung unterstützt werden, insbesondere wenn es beispielsweise am Tag des Kriegsausbruches zu spontanen Protesten und Regelverletzungen kommen sollte.

 

Mit einer solchen Haltung befindet sich die Offenbacher Stadtverordnetenversammlung im übrigen in guter Gesellschaft: Bis heute haben über 40 Stadtverordnetenversammlungen US-amerikanischer Städte von der eigenen US-Regierung verlangt, von einem Angriff auf den Irak Abstand zu nehmen.

 

Weitere Begründung erfolgt mündlich.