Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 10.03.2003

Eing. Dat. 10.03.2003

 

Nr. 474

 

 

Finanzierung der Bauvorhaben Käthe-Kollwitz- und Theodor-Heuss-Schule

Antrag CDU vom 10.03.2003, DS I (A) 474

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Erlöse aus Grundstücksverkäufen der Stadt Offenbach werden zweckgebunden bis die Finanzierung der Bauvorhaben der Theodor-Heuss-Schule und der Käthe-Kollwitz-Schule, der Erweiterungsbau und die Turnhalle, gesichert ist.

 

 

Begründung:

 

Es ist unter den Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung unstreitig, dass die Käthe-Kollwitz-Schule und die Theodor-Heuss-Schule dringend einen Erweiterungsbau und eine Turnhalle benötigen.

 

Seit Jahren besteht jedoch ein kommunalpolitischer Streit darüber, wie die Bauvorhaben zu finanzieren sind. Mehrere Anträge der CDU-Fraktion zur Finanzierung der Bauvorhaben am Buchhügel, wie etwa ein Zwischenfinanzierungsmodell oder die Verwendung der Grundstückserlöse aus dem Verkauf der Kaiserlei-Grundstücke, fanden in der Stadtverordnetenversammlung keine Mehrheit.

 

Die antragstellende Fraktion wendet sich jedoch vehement gegen Pläne, die Bauvorhaben durch den Verkauf und die Bebauung des Buchhügels zu finanzieren. Diese Maßnahmen brächten erhebliche Nachteile für Flora und Fauna auf dem Gebiet des Buchhügels, und die Funktion des Buchhügels als Kaltluftentstehungsgebiet wäre erheblich beeinträchtigt. Darüber hinaus gibt es erheblichen Widerstand in der Bevölkerung gegen dieses Vorhaben, was sich auch an den Aktivitäten der Bürgerinitiative „Rettet den Buchhügel“ zeigt.

 

Mit dem vorliegenden Antrag soll sichergestellt werden, dass der Magistrat künftig so lange die Erlöse aus allgemeinen Grundstücksverkäufen unter den Vorbehalt der Verwendung für die Finanzierung des Erweiterungsbaus und der Turnhalle der Käthe-Kollwitz-Schule und der Theodor-Heuss-Schule verwendet.

 

Zwar verlangt die Aufsichtsbehörde den Erlös aus Grundstücksverkäufen grundsätzlich zur Schuldentilgung zu verwenden, hiervon hat es jedoch in den vergangenen Jahren zahlreiche Ausnahmen gegeben, beispielsweise zum Neubau der Ernst-Reuter-Schule.

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