Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 13.03.03

Eing. Dat. 13.03.03

 

Nr. 480

 

Dez.:I

 

Kulturhauptstadt Europas 2010:
Antrag Magistratsvorlage Nr. 064/03 vom 12.03.2003 , DS I (A) 480

Teilnahme der Stadt Offenbach an der Bewerbung der Region Frankfurt Rhein-Main
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:



1. Die Stadt Offenbach nimmt an der von der Regionalkonferenz Rhein-Main
    beschlossenen Bewerbung der Region Frankfurt Rhein-Main um den Titel
    „Kulturhauptstadt Europas 2010" teil.

2. Die Stadt Offenbach tritt dem in der Anlage beigefügten „Vertrag zur Förderung der inter­
    kommunalen Zusammenarbeit im Bereich Kultur" bei.

3. Dem federführenden Verein „kultur.initiative.rhein.main." werden für die Jahre 2003 und 2004
    jeweils € 11.752 zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung erfolgt für 2003 - aufgrund
    entsprechender Minderausgaben - über die Haushaltsstelle 43510.65820 „Beseitigung
    ordnungswidriger Zustände / Wiedereinweisungen", für 2004 über entsprechende
    Mittelanmeldung für den Haushalt 2004.


Begründung:

Der Beschluss des europäischen Parlaments vom 25. Mai 1999 über die „Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung ,Kulturhauptstadt Europas' für die Jahre 2005 bis 2019" (vgl. Beschluss 1419/1999/EG - Amtsblatt der Europäischen Gemein­schaften) spricht Deutschland die „Berechtigung zur Benennung einer Kulturhauptstadt Euro­pas" für das Jahr 2010 zu.

Die seit Mai 2000 bestehende Regionalkonferenz Rhein-Main hat auf der Basis dieser vom Europäischen Parlament eingeräumten Möglichkeit am 11. Mai 2001 die Teilnahme der Re­gion Rhein-Main am Bewerbungsverfahren für die Kulturhauptstadt Europas 2010 beschlossen.


Die Wettbewerbsteilnahme versteht sich als Beitrag zur weiteren Stärkung des Regionalbe­wusstseins und zur kulturellen Profilierung der Region Rhein-Main, die von der Regionalkon­ferenz ausdrücklich nicht nur als wirtschaftliche Einheit, sondern auch als facettenreiche kul­turelle Region begriffen wird. Die Identität der Rhein-Main-Region soll durch die Wahrneh­mung und Bewerbung einer gemeinsamen kulturellen Region sowie durch die Ausweitung ihrer touristischen Potentiale befördert werden.

Die Regionalkonferenz hat überdies beschlossen, dass die sich beteiligenden Partner (Kom­munen / Gebietskörperschaften) zur Finanzierung der Koordination und der Vorbereitung der Bewerbung für die Jahre 2003 / 2004 jeweils einen Betrag in Höhe von 0,10 € je Einwohner beisteuern. Entsprechend dem vorgesehenen Stichtag für die Einwohnerzahl (31.12.00) ergibt sich für die Stadt Offenbach folgender Gesamtbetrag: 117.521 x 0,10 € = 11.752 € x 2 = 23.504 €. Dieser Betrag ist der mit der Bewerbung beauftragten
„kul-
tur.initiative.rhein.main.e.V." zu überweisen

Als Konsequenz der Beschlussfassung der Regionalkonferenz ist der „Vertrag zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich Kultur" von den in der Vertragspräambel genannten Kommunen und Gebietskörperschaften erarbeitet und bereits paraphiert worden; weitere können dem Vertrag beitreten. Der Vertrag ermöglicht dem beauftragten Verein
„kul-tur.initiative.rhein.main." die Bewerbung voranzubringen, regelt insgesamt die Zusammenar­
beit der an der Bewerbung teilnehmenden Vertragsmitglieder, nennt die vom „kul-tur.initiative.rhein.main.e.V." zu berücksichtigenden inhaltlichen Schwerpunkte (Vertragsan­lage „Expose") und die „möglichen Aufgaben" einer noch zu gründenden „regionalen Kultur­organisation" (Vertragsanlage).

 Die Teilnahme der Stadt Offenbach an der Bewerbung um die Kulturhauptstadt Europas ent­spricht dem Selbstverständnis der Stadt Offenbach als eines wichtigen Bestandteils und kom­munalen Partners der zentralen Rhein-Main-Region in Politik, Wirtschaft und Kultur (z.B. in Anbetracht der bedeutenden Kulturinstitutionen Klingspor Museum und Deutsches Ledermu­seum).
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Anlage:

„Vertrag zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich Kultur"

(einschließlich der Vertragsanlagen „Expose" und „Mögliche Aufgaben einer regionalen Kul­turorganisation")