Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 15.04.2003

Eing. Dat. 15.04.2003

 

 

Nr. 484

 

 

Hilfe zur Beratung über Gewaltschutzgesetz

Antrag PDS vom 15.04.2003, DS I (A) 484

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob und im welchem Umfang es seitens der Stadt die Möglichkeit gibt, die Beratungstätigkeit zum neuen Gewaltschutzgesetz in Offenbach in geeigneter Art und Weise zu unterstützen.

 

Begründung:

 

Das am 1.1.2002 in Kraft getretene sog. Gewaltschutzgesetz hat zu einer immensen Stärkung der Rechte der Opfer von häuslicher Gewalt geführt. Allerdings können die entsprechenden Rechte nur dann umfassend den Betroffenen zugute kommen, wenn sie über die Rechtslage auch tatsächlich informiert sind und entsprechend beraten werden können.

 

An solchen Informations- und Beratungsmöglichkeiten krankt es nach Auskunft der Arbeitskreises "Gegen Gewalt an Frauen" auch in Offenbach, nicht zuletzt aufgrund von Mittelkürzungen seitens des Landes für Fraueneinrichtungen. So teilte der Verein "Frauen helfen Frauen" beispielsweise mit, dass aufgrund der Kürzungen der Zuweisungen seitens des Landes nur noch vier Beratungsstunden für betroffene Frauen pro Woche angeboten werden könnten. Und dies bei einem real gewachsenen Beratungsbedürfnis zu den Rechten und Möglichkeiten von Frauen nach dem neuen Gewaltschutzgesetz und seiner Umsetzung im HSOG.

 

Ungeachtet der Kritikwürdigkeit der Mittelkürzungen seitens des Landes in diesem Bereich sollte der Magistrat prüfen, ob die Stadt hier in geeigneter Art und Weise in der Lage ist, den entsprechenden Fraueneinrichtungen in Offenbach helfen können, dem erheblichen Beratungsbedarf zum neuen Gewaltschutzgesetz zu begegnen. Dies könnte beispielsweise in Form der Herausgabe einer Broschüre zu den Möglichkeiten der Betroffenen nach dem Gewaltschutzgesetz geschehen.

 

Weitere Begründung erfolgt ggfs. mündlich.