Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 28.04.2003

Eing. Dat. 24.04.2003

 

Nr. 489

 

Dez.:II (Amt 60)


Neue Straßenbeleuchtung in der Taunusstraße
von Nordring bis Domstraße
hier: Bereitstellung zusätzlicher Mittel
Antrag Magistratsvorlage Nr. 105/03 vom 23.04.2003, DS I (A) 489

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverord­netenversammlung wie folgt beschließt:

1.
Zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Taunusstraße von Nordring bis
    Domstraße werden gem. § 100 i.V.m. § 99
HGO zusätzlich 13.688,00 EUR zu Lasten
   
der Haushaltsstelle 67000.96270 "Straßenbeleuchtung Taunusstraße von Nordring
   
bis Domstraße" als überplanmäßige Ausgabe bereitgestellt.

    Die Gesamtkosten für dieses Projekt erhöhen sich damit von 103.790,00 EUR auf
    nunmehr 117.478,00 EUR (gem. vom
Revisionsamt geprüfter Kostenberechnung).

2.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt durch entsprechende
   
Minderausgaben bei der Hh.-Stelle 67000.96460 „Straßenbeleuchtung
    Laskabrücke" in gleicher Höhe.

3.
Die entsprechenden Umsetzungen sind im Nachtragshaushalt 2003 vorzunehmen.

4.
Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen (gerundet):

Straßenbeiträge:               ca. 73.900,-- EUR
Kreditmarktmittel:              ca. 43.580,-- EUR

Gesamt:                            ca. 117.480.-EUR

 

5. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten erhöhen
    sich
von 4.789,03 EUR um 385,49 EUR auf nunmehr 5.174,52 EUR. Sie sind in
    den folgenden Jahren zu veranschlagen.

Begründung:

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 18.04.2002 (DS l (A) 281) der Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Taunusstraße von Nordring bis Domstraße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 103.790,00 EUR zu Lasten der Haushaltsstelle 67000.96270 "Straßenbeleuchtung Taunusstraße von Nordring bis Domstraße" zugestimmt.
Die EVO begründet die zusätzlichen Kosten damit, dass sich während der Durch­führung der Maßnahme die Notwendigkeit zusätzlicher Arbeiten herausstellte. So wurden im Bereich der Kabeltrasse zahlreiche Reste alter, unbekannter Leitungen und Bauwerke vorgefunden, durch deren Beseitigung - trotz Ausschöpfung aller Einsparmöglichkeiten - der beschlossene Kostenrahmen nicht eingehalten werden konnte. Erklärt wird dies im Wesentlichen wie folgt:

      Im Bereich der Taunusstraße zwischen dem Nordring und der Andrestraße
mussten vorhandene Steinrohre durch PVC-Rohre ausgetauscht werden, da
sie an mehreren Stellen derartige Defekte aufwiesen, dass eine Reparatur
ausgeschlossen werden musste. Der Austausch der Rohre hatte die Wieder­
herstellung des Fahrbahnübergangs zur Folge.

      Zwischen der Andrestraße und Bettinastraße mussten wegen alter vorhandener
Rohre und Kabel Mehrarbeiten durchgeführt werden. Weiterhin wurde ein alter
Maststumpf gefunden, der entfernt werden musste.

      Im Kreuzungsbereich der Bettinastraße musste ein in der Fahrbahn befindlicher
alter Schacht demontiert werden.

      Unter dem Gehwegbereich wurde von der Bettinastraße bis zur Domstraße ein
altes Gussrohr vorgefunden, so dass es auch hier zu Mehrarbeiten kam.

      Im Abschnitt zwischen der Bettinastraße und der Bernardstraße bis zur
Domstraße wurde Bodenaustausch notwendig, da der ausgebaute Boden
nicht wieder/erfüllbar war.

Nach Mitteilung der Energieversorgung Offenbach AG (EVO) ergeben sich durch die dargestellten zusätzlichen Tiefbauarbeiten zusätzliche Kosten i.H.v. 13.688,00 EUR. Diese wurden vom Revisionsamt geprüft und als berechtigt anerkannt.

Die sich aus der neuen Kostenanschlagssumme ergebenden Folgekosten belaufen sich auf insgesamt 5.174,52 EUR.

Die geprüfte Kostenberechnung liegt im Büro der Stadtverordnetenversammlung zur Einsichtnahme aus.

Finanzielle Auswirkungen:

 

EUR (gerundet)

Gesamtkosten der Maßnahme

117.480,-

./. nicht beitragsfähige Kosten

1.010,--

= beitragsfähige Kosten

116.470,-

./. Stadtanteil 25 % gem. § 5 Abs. 1 f Ziff.3 StrBS

29.120,-

= Umlagefähige Kosten

87.350,--

./. städtische Grundstücke, Eckgrundstücksvergünstigung

13.450,-

= Rückflüsse (Einnahmen aus Straßenbeiträgen bei Hh.-Stelle 67000.35270 „Beleuchtung")

73.900.»

Kreditmarktmittel

43.580,--