Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 30.06.2003

Eing. Dat. 23.06.2003

 

Nr. 513

 

Dez.: I(Amt 20)

 



Verhandlung von Leistungsvereinbarungen zwischen ESO GmbH und ESO Eigenbetrieb - Projekt „ESO GmbH Leistungsverzeichnisse" -
Antrag Magistratsvorlage Nr. 161/03 vom 18.06.2003, DS I (A) 513

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1.
Die ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH (ESO GmbH) wird mit dem Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO) für die wesentlichen Leistungen der ESO GmbH eine Reihe von Vertragsentwürfen bezüglich Leistungsbeschreibung, Qualität, Volumen und Preismechanismen vereinbaren. Die Vereinbarungen erfolgen unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Betriebskommission des Eigenbetriebes.

2.
Die abgestimmten Vertragsentwürfe werden durch die ESO GmbH mit ihrem potentiellen strategischen Partner, unter Einbeziehung der städtischen Ämter und vorbehaltlich der Zustimmung der Betriebskommission des Eigenbetriebes, weiter entwickelt und münden in verbindliche Leistungsverträge. Eine entsprechende Vorlage wird zur abschließenden Entscheidung im Oktober vorgelegt.

Begründung:

Die Initiierung des Projektes „ESO Leistungsvereinbarungen" erfolgte, da für die ESO GmbH eine Reihe von Verbesserungspotenzialen identifiziert wurden. Im Rahmen des Projektes sollen daher die Leistungen der ESO GmbH von den bestehenden „Cost-plus"-Vereinbarungen in leistungsabhängige Verträge überführt werden. So sollen auch Mechanismen für die Reduktion des Auftragswertes gefunden werden - wie z.B. die Verknüpfung des Leistungsentgelts mit einer Produktivitätsverbesserung.

Die Ergebnisse des Projekts sind eine Voraussetzung für den Erfolg des Projekts „Vektor", in dem Möglichkeiten für die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit auch für die ESO GmbH untersucht werden. Die dabei auch vorgesehene Suche eines strategischen Partners für die ESO GmbH erfordert möglichst vollständige Vertragsentwürfe, die mit dem Partner verhandelt und in Leistungsverträge überführt werden können.

Die Eckpunkte der künftigen Leistungsvereinbarungen und die Vertragsstruktur erschließen sich aus der, zum Zweck der weitergehenden Information beigefügten,


Aus § 51 Ziffer 11. i.V.m. § 9 Abs. 1 HGO ergibt sich in vorliegendem Sachverhalt die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung.


Anlage