Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 03.07.2003

Eing. Dat. 03.07.2003

 

Nr. 517

 

Dez.: II (Amt 60)

 

Untergrundtrockenlegung und Fußbodensanierung eines Klassenraumes der Grundschule Bieber-Waldhof
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 183/03 vom 02.07.2003, DS I (A) 517

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverord­netenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der Untergrundtrockenlegung und Fußbodensanierung eines Klassenraumes der
    Grundschule Bieber-Waldhof, nach der von der EEG erstellten und vom
    Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit
    72.500,-- € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel i.H.v. 72.500,- € werden bewilligt und bei der neu
    einzurichten den Hh.-Stelle 21030.neu1 „Grundschule Bieber-Waldhof,
    Trockenlegung und Sanierung Fußboden" gem. § 100 HGO außerplanmäßig
    bereitgestellt.

3. Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgaben erfolgt durch entsprechende
    Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 21210.94040 „Mathildenschule,
    Sanierung Setzrisse und Fenster".

4. Die entsprechenden Umsetzungen sind im Nachtragshaushalt 2003 vorzunehmen.

5. Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung
    des Vermögenshaushaltes.


Begründung:

Im 3. Quartal 2002 wurde anlässlich einer Begehung der Grundschule Bieber-Waldhof durch die für Gebäudeverwaltung zuständige GBM festgestellt, dass sich im Klassenraum 5 des Pavillons ein Teil des Fußbodens abgesenkt hat.

Daraufhin wurde in Abstimmung mit der Schulleitung, dem Stadtschulamt und dem Bau- und Planungsamt der betroffene Klassenraum aus Sicherheitsgründen gesperrt und die EEG mit der Feststellung der Schadensursache und der Ermittlung der Sanierungskosten beauftragt.

In einem Anfang 2003 vorgelegten Gutachten wurde als Schadensursache festgestellt, dass der unter dem Fußboden dieses Raumes befindliche Hohlraum bis unterhalb des Grund­wasserspiegels reicht, so dass Spanplatten und Auflagerhölzer feuchtigkeitsbedingt stark verrottet waren.

Gemäß der in Folge des Gutachtens erstellten Kostenberechnung zur Ursachenbeseitigung und Bodensanierung ist im wesentlichen vorgesehen:

  • Auspumpen des vorhandenen Grundwassers
  • Entfernung der aufgeweichten Bodenschichten
  • Verfüllen des Hohlraumes bis zur Höhe des Grundwasserspiegels
  • Sicherstellung einer ausreichenden Belüftung des verbleibenden Hohlraumes
  • feuchtigkeitsresistenter Ausbau der Fußbodenkonstruktion

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

Über die Maßnahme wurde von der EEG eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 72.500,- EUR abschließt.

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entspre­chend dem Antragstenor.

Da zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes 2003 weder genaue Schadens­ursache noch Sanierungskosten bekannt waren, konnten keine entsprechenden Mittel etatisiert werden. Der dringende Raumbedarf der Grundschule Bieber Waldhof macht jedoch eine schnellstmögliche Umsetzung der Arbeiten (Sommerferien 2003) notwendig. Die Maßnahme ist somit unvorgesehen und unabweisbar im Sinne von § 100 HGO; die Voraussetzungen einer außerplanmäßigen Mittelbereitstellung liegen somit vor.

Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).

Im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.