Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 3.7.2003

Eing. Dat. 03.07.2003

 

Nr. 519

 

Dez.: II (Amt 60)

 



Brandschutzmaßnahmen am Gebäude der Leibnizschule, Parkstraße 1, 63067 Offenbach a.M.
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 179/03 vom 02.07.2003, DS I (A) 519

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der Durchführung von Brandschutzmaßnahmen am Gebäude der Leibnizschule,
    Parkstraße 1, 63067 Offenbach a. M.nach der von der GBM erstellten und vom
    Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit
    204.500,- EUR einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle 23000.94450
    "Leibnizschule Parkstraße, Brandschutz Gebäude" wie folgt bereitgestellt:

             Hh.-Ausgabereste:         204.500,- EUR

3. Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung
    des Vermögenshaushaltes.

Begründung:

Die Notwendigkeit von Brandschutzmaßnahmen in der Leibnizschule (Gebäude Parkstraße 1) ergibt sich aus entsprechenden Auflagen der Feuerwehr.

Ein wesentlicher Teil der vorgesehenen Maßnahmen betrifft die Kompletterneuerung der veralteten Brandmeldeanlage entsprechend dem neuesten Stand der Technik (u.a. Ringleitungstechnik). Der Hausalarm erfolgt künftig ausschließlich über Alarmsirenen mit einem einheitlichen DIN-Ton, der sukzessive in allen Schulen realisiert wird.

Darüber hinaus sind folgende Brandschutzmaßnahmen vorgesehen:
-           Flächendeckende Ausstattung des Dachgeschosses und -Stuhles mit
           automatischen Rauchmeldern
-           Erneuerung der Rauchabzüge im Treppenhaus
-           Schließung vorhandener Öffnungen zwischen Dachgeschoss und Dachraum
-           Feuerbeständige Verkleidung der unter der Haupttreppe vorhandenen
           Stahlträger
-           Kennzeichnung der Rettungswege, Technikräume sowie der
           Feuerwehrzufahrt

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

Über die Maßnahme wurde von der GBM eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 204.500,- EUR abschließt.

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).

Im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.
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