Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 3.7.2003

Eing. Dat. 03.07.2003

 

Nr. 526

 

Dez.:I Klinikum Offenbach

 

 

 


Nachtragswirtschaftsplan 2003 des Klinikums Offenbach
Antrag Magistratsvorlage Nr. 193/03 vom 02.07.2003, DS I (A) 526

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1.         Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2003
           zurrechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden
           dürfen, wird von 23.008.134 EUR auf 26 Mio. EUR festgesetzt.

2.         Die Abwicklung des Nachtragswirtschaftsplanes 2003 des Klinikums
           Offenbach erfolgt entsprechend § 3 der Krankenhausbetriebsverordnung vom
           1.April 1981, in der Fassung vom 20. November 1991  (Gesetz-
           und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil   l  -  9.   Dezember  1991  -
           354  ff)  in Verbindung mit den §§  14 und  15 der Betriebssatzung für
           des Klinikums Offenbach vom 19.12.2001  in der jeweils gültigen
           Fassung.

3.         Der Betrag der Kredite gemäß § 103 HGO, die im   Wirtschaftsjahr 2003 im
           Rahmen des Vermögenshaushaltes aufgenommen werden dürfen, bleibt
           unverändert, wie in der Stadtverordnetenversammlung vom 19.12.2002
           beschlossen, bei 7.387.000,--€.

4.         Der Verlust aus dem Erfolgsplan des Nachtragswirtschaftsplanes 2003 ist
           auf neue Rechnung des Klinikums Offenbach vorzutragen.

5.         Die im Wirtschaftsplan und in der Stellenübersicht ausgewiesene Stelle für
           den Leitenden Arzt (Chefarzt) der Chirurgischen Klinik III als Stelle der
           Vergütungsgruppe BAT- I wird in eine Stelle mit Sondervertrag umgewandelt.

Begründung:

Entsprechend den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes in der Neufassung vom 9. Juni 1989 (Gesetz- und Verordnungsblatt Hessen l, Seite 154 ff), der §§ 15 bis 19 in Verbindung mit der Betriebssatzung des Klinikums Offenbach, § 14 Abs. 1, muss im Rahmen eines Nachtragswirtschaftsplanes für das Geschäftsjahr 2003 der Höchstbetrag der Kassenkredite von 23.008.134 EUR auf 26 Mio. EUR neu festgelegt werden.

Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung hatten bereits im Jahre
2002 die Erhöhung der Kassenkredite auf 37 Mio. EUR für das Wirtschaftsjahr 2002
dauerhaft beschlossen.

Die optimistische Annahme, den Kassenkreditrahmen von 37 Mio. EUR in diesem Jahr auf rund 23 Mio. EUR zu verringern, ist aus heutiger Sicht nicht ganz haltbar. Das Klinikum wird voraussichtlich in den Monaten Juli und August einen geringfügigen Mehrbedarf an kurzfristigen Kassenkrediten beanspruchen.

In der Stellenübersicht ist die Stelle des Leitenden Arztes der Chirurgischen Klinik III als Stelle der Vergütungsgruppe BAT-I vorgesehen. Mit dem ursprünglich zugrundegelegten Gehalt hätte Herr Prof. Dr. Menke nicht für das Klinikum Offenbach gewonnen werden können. Da Herr Prof. Dr. Menke jedoch der überragende Bewerber für die zu besetzende Stelle ist, muss die Stelle in eine Stelle mit Sondervertrag umgewandelt werden.

Die Betriebskommission des Klinikums Offenbach hat bereits in ihrer Sitzung am 18.06.2003 der Erhöhung der Kassenkredite und der Umwandlung der BAT-l-Stelle in eine Stelle mit Sondervertrag einstimmig zugestimmt
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