Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 23.07.2003

Eing. Dat. 23.07.2003

 

Nr. 532

 

 

 

 

Spielplatz Bürgel
Antrag der CDU vom 23.07.2003, DS I (A) 532

 

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, gemeinsam mit dem ESO dafür Sorge zu tragen, dass der Spielplatz in Bürgel öfters gereinigt, von Wildwuchs befreit und verstärkt auf die Verkehrs- und Nutzersicherheit geachtet wird.


Begründung:

Der Spielplatz am Mainufer in Bürgel ist ein zentraler Spielort für Kinder.

 

Dort sieht man gerne Eltern mit ihren Kinder verweilen. Verschiedene Spielgeräte und Klettermöglichkeiten stehen zur Verfügung, jedoch wird in letzter Zeit der Spielplatz vermehrt gemieden.

 

Sichtbar sind Verletzungsgefahren für Kinder durch die Baumstämme-Klettergruppe durch scharfe Kanten und Äste, Holzabsplitterungen und einem harten Untergrund ohne Abfederung. Auch liegen Glassplitter herum.

 

An der Baumstämme-Klettergruppe, am Fuße des Maindamms und am Durchgang in Richtung DJK Sparta wächst in erheblichem Maße Dornengestrüpp und sonstiges Unkraut wie Brennnesseln.

 

Des weiteren sind hier starke Verschmutzungen durch weggeworfenen Unrat zu sehen, insbesondere in den Zwischenräumen der Klettergruppe.

 

Zigarettenreste, Pappschachteln von Fast-Food-Anbietern, Getränkedosen und Flaschen sind großräumig auf dem Spielplatz verteilt.

 

Verursacher sind hier im wesentlichen die Jugendlichen, die abends und nachts mit Motorrollern, Motorrädern und Pkw ihre Freizeit gestalten und den Spielplatz vermüllen.

 

Hier ist zunächst durch entsprechend oft durchgeführte Reinigung für mehr Sauberkeit zu sorgen.

 

Die besonders in den Abend- und Nachtstunden anwesenden Jugendlichen sollen durch Ordnungskräfte dahingehend beeinflusst werden, dass eine Vermüllung eines Kinderspielplatzes keine „sinnvolle Freizeitbeschäftigung“ darstellt, sowie, dass das Befahren von Fußgängerwegen mit Kraftfahrzeugen eine Belästigung und eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

 

Zu den Aufgaben der Ordnungskräfte gehört aber auch, regelmäßig den Zustand der Baumstamm-Klettergruppe zu überprüfen. Wie bereits vorab beschrieben, gehen hiervon erhebliche Verletzungsgefahren aus; auf die Einhaltung der Verkehrssiche­rungspflicht der Stadt als Spielplatzanbieter ist daher verstärkt zu achten. Notwendige Veränderungen bzw. Reparaturen sind pflichtgemäß unverzüglich auszuführen.

 

Ziel muss es sein, einen sicheren und sauberen Spielplatz für alle Kinder, trotz der Fehlkonstruktion der Baumstämme-Klettergruppe, den Bürgerinnen und Bürgern in Bürgel zu erhalten.