Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 24.07.03

Eing. Dat. 17.07.2003

 

Nr. 533

 

Dez.:II

 

 

Änderung der Satzung der Stadt Offenbach am Main über die Bildung
der Schulbezirksgrenzen der Grundschulen vom 12. April 1996

Antrag Magistratsvorlage Nr. 203/03 vom 16.07.2003, DS I (A) 533

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Die Änderung der Satzung der Stadt
    Offenbach am Main über die Bildung
    der Schulbezirksgrenzen der Grund­
    schulen vom 12. April 1996 wird erlassen.-

2. Die erforderliche Genehmigung des Landes
    Hessen ist einzuholen.

Begründung:

Auf Grund neuer Bebauungsgebiete mit neuen Straßenzügen bedarf es einer redaktionellen Überarbeitung bzw. Ergänzung der Schulbezirke einiger Grundschulen, festgelegt in der Satzung aus dem Jahre 1996.

Gleichzeitig erfolgt eine Entlastung der Eichendorffschule um ca. 10 Schülerinnen und Schüler im Jahrgang mit dem Ziele, die nach vorhandener Raumkapazitäten am Standort im Schulentwicklungsplan 2000 festgelegte maximale Vierzügigkeit der Grundschule nicht zu überschreiten und die Aufnahme in die Grundschule ohne bauliche Erweiterungsmaßnahmen zu gewährleisten.
Einige Straßenzüge bzw. Teile von Straßenzügen westlich der Kaiserstraße, die vor Erlass der Satzung aus dem Jahre 1996 bereits der Goetheschule zugeordnet waren, werden nunmehr wieder in den Schulbezirk Goetheschule eingegliedert. Eine Überschreitung der Zügigkeiten der Goetheschule ist nicht gegeben. Der Schulweg für die betroffenen Schülerinnen und Schüler wird gleichzeitig erheblich verringert.

Eine geringfügige Bezirksberichtigung erfolgt im Bereich der Schulbezirke Schule Bieber und Waldschule Tempelsee (Erich-Ollenhauer-Straße 32-34).

Die Schulkonferenzen der von den Schulbezirksänderungen betroffenen Grundschulen wurden angehört und haben der Neuregelung zugestimmt.

Nach § 143 Abs. 3 bedarf die Änderung der Satzung der Zustimmung des Staatlichen Schulamtes für den Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach a.M.

Anlagen

Satzungsänderungen

Stadtplanauszug der geänderten Schulbezirke Eichendorff- und Goetheschule