Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 14.08.2003

Eing. Dat. 14.08.2003

 

Nr. 538

 

Dez.:II (Amt 60)

 

 

Hessische Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt (HEGISS)
Einrichtung einer Cafeteria in der Mathildenschule
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 236/03 vom 13.08.2003, DA I (A) 538

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der Einrichtung einer Cafeteria in der Mathildenschule, Mathildenstraße 30,
    63065 Offenbach a.M., nach der vom Arch.-Büro Grabowski, Kronberg, erstellten
    und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend
    mit 280.000, EUR einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle 61500.94050
    "Umsetzung HEGISS 36100" wie folgt bereitgestellt:

    Hh.-Ausgabereste:                  205.000,- EUR
    Haushaltsplan 2003:                 75.000.- EUR

    Gesamt:                                  280.000.- EUR

3. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

    Landeszuschüsse
    HEGISS:                          ca.   196.000,-EUR
    Kreditmarktmittel:            ca.     84.000.- EUR

    Gesamt:                                  280.000.- EUR

4. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Bewilligung des Landes
    Hessen zur Zuschussgewährung vorliegt.

Begründung:

Die Mathildenschule wurde als „Schule mit Betreuungsangeboten (pädagogische Mittagsbetreuung)" anerkannt. Bisher konnte aufgrund fehlender Räumlichkeiten ein Mittagstisch nur in eingeschränkter Form für wenige Schülerinnen und Schüler angeboten werden. Eine der Grundvoraussetzungen für das Angebot eines Mittagstisches, auch im Hinblick auf die künftige angestrebte Ganztagesbetreuung, ist die Schaffung einer Cafeteria an der Schule.

 

Im Städtebaulichen Rahmenplan (HEGISS) ist gemäß Magistratsbeschluss vom 30.10.2002 vorgesehen, dass der nähere Bereich um die Mathildenschule durch Öffnung der Schule in den Stadtteil und mit der Entwicklung ergänzender Infrastruktureinrichtungen (Kindertagesstätte, Versammlungsräume u.a.) zentrale Funktionen für den Stadtteil über­nimmt. In diesem Zusammenhang hat der Neubau einer Cafeteria in der Mathildenschule Priorität.

Die neue Cafeteria soll im Erdgeschoss entstehen; die seither dort befindlichen Werk- und Maschinenräume werden in den Keller verlegt. Die Cafeteria entsteht in unmittelbarer Nähe zur Aula (ca. 20 m) und besitzt auf der Ostseite eine großzügige Fensterfront, die für gute Lichtverhältnisse sorgt. Nach Wegnahme der bisherigen Trennwand entsteht ein Cafeteriaraum mit insgesamt 120 m² Nutzfläche. Hinzu kommt eine Küche mit Ausgabetheke sowie ein Abstell- und ein Vorratsraum mit je 8,5 m² Nutzfläche.

Vorgesehen ist eine Öffnung der Cafeteria während der normalen Schulzeiten. Von erheblicher Bedeutung ist die Cafeteria auch für die geplante Ganztagsbetreuung. Eine Einbindung der Schule in das Quartier ist bereits gegeben (z. B. mit Wohnumfeldprojekten, Elternberatungen, Betriebspatenschaften) und soll in Absprache mit der Schule durch eine eingeschränkte öffentliche Nutzung der Cafeteria weiter verstärkt werden.

Für die im Erdgeschoss entfallenden Werk- und Maschinenräume werden im Keller neue Räumlichkeiten geschaffen. Dort stehen dem Werkraum Holz und Metall eine Fläche von 62 m², sowie zwei miteinander verbundene Maschinenräume mit einer Gesamtfläche von ca. 68 m² zur Verfügung.

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel und Vorliegen des Bewilligungsbescheides des Landes Hessen begonnen werden.

Über die Maßnahme wurde vom Arch.-Büro Grabowski, Kronberg, eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 280.000,- EUR abschließt.

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).

Im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.