Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 19.09.2003

Eing. Dat. 12.09.2003

 

Nr. 548

 

Dez.:II

 

 

 

 

 

 

 

Ganztägig arbeitende Schulen
Antrag Magistratsvorlage Nr. 281/03 vom 10.09.2003, DS I (A) 548

 

Dritte Änderung und Ergänzung des Schulentwicklungsplans 2000, Teil l „Allgemein bildende Schulen" gemäß § 145 Abs. 5 Hessisches Schulgesetz

 

Zweite Änderung und Ergänzung des Schulentwicklungsplans 2000, Teil II „Son-derpädagogische Förderung" gemäß § 145 Abs. 5 Hessisches Schulgesetz

 

Schulorganisationsmaßnahmen gemäß § 146 Hessisches Schulgesetz

 

Förder-/Eigenmittel

 

Der Magistrat beantragt, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

 

1. Der dritten Änderung und Ergänzung des Schulentwicklungsplans 2000, Teil l „All-
    gemein bildende Schulen" wird zugestimmt (Anlage 1).

 

2. Der zweiten Änderung und Ergänzung des Schulentwicklungsplans 2000, Teil II
    „Son-
    derpädagogische Förderung" wird zugestimmt (Anlage 2).

 

3. Neben den bereits beschlossenen Schulorganisationsänderungen
    (Ganztagsangebote an drei Nachmittagen bzw. in offener Konzeption:
    Schillerschule, Edith-Stein-Schule, Geschwister-Scholl-Schule und
    Mathildenschule)
werden die Organisationsformen der nachstehend aufgeführten
    Schulen wie folgt erweitert.







Kooperative Ganztagsschule mit offener Konzeption

Schule

Schulform

ab Schuljahr

Bachschule

Haupt- und Realschule mit Förderstufe

2004 ff.

Ernst-Reuter-Schule

Grund-, Haupt- u. Realschule mit Förderstufe

2004 ff.

Leibnizschule

Gymnasium

2004 ff.

Albert-Schweitzer-Schule

Gymnasium

2004 ff.

Eichendorffschule

Grundschule

2004 ff.

Anne-Frank-Schule

Grundschule

2004 ff.

Goetheschule

Grundschule

2004 ff.

Ludwig-Dern-Schule

Sonderschule

2004 ff.


Kooperative Ganztagsschule mit gebundener Konzeption

Schule

Schulform

ab Schuljahr

Schillerschule

Integrierte Gesamtschule

2004 ff.

Erich Kästner-Schule

Sonderschule

2004 ff.


4. Die erforderlichen Zustimmungen des Kultusministeriums gem. § 145
    Abs. 6 und gem. § 146 Hessisches Schulgesetz sind einzuholen.

5. Beim Hessischen Kultusministerium sind für bereits anerkannte
    ganztägig arbeitende Schulen sowie für Schulen, denen künftig
    durch Landesentscheid ein solcher Status zuerkannt wird,
    Fördermittel aus dem Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Be-
    treuung" (IZBB) zu beantragen und bei Haushaltsstelle 20000.36000 wie folgt zu
    veranschlagen:

2003        480.000 Euro
2004     2.000.000 Euro
2005     2.000.000 Euro
2006     2.000.000 Euro
2007     2.000.000 Euro

6. Die Stadt Offenbach a. M. verpflichtet sich, einen Eigenanteil von
    mindestens 10% der zuwendungsfähigen Ausgaben der beantragten
    Projekte zu übernehmen und die Investitionen innerhalb der
    vorgegebenen Frist bis spätestens 31.12.2008 durchzuführen.

    Bei Haushaltsstelle 20000.93610 werden die Maßnahmekosten wie folgt veran-
    schlagt:

2003        600.000 Euro
2004     2.500.000 Euro
2005     2.250.000 Euro
2006     2.250.000 Euro
2007     2.250.000 Euro

Es ist beabsichtigt, auch in 2008 ff weitere Haushaltsmittel bereitzustellen.

7. Mit der Umsetzung darf erst begonnen werden, wenn die erforderlichen
    Genehmigungen und Zuwendungsbescheide des Landes Hessen vorliegen.
    Der Haushaltsplan 2004, das Investitionsprogramm und der
    Nachtragshaushaltsplan 2003 sind entsprechend anzupassen.

Begründung:

Zu 1-4:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main hat am 18.05.2000 den Schulentwicklungsplan 2000, Teil l „Allgemeinbildende Schulen" sowie mit den Schwerpunkten Ganztagsangebote (Edith-Stein-Schule, Geschwister-Scholl-Schule und Mathildenschule) am 24.01.2002 eine 1. Änderung/Ergänzung und am 19.12.2002 eine 2. Änderung/Ergänzung dieser Teilplanung beschlossen.

 

Weiterhin wurde am 24.08.2000 der Schulentwicklungsplan 2000, Teil II „Sonder-pädagogische Förderung" sowie am 28.02.2002 eine Änderung/Ergänzung (Schwerpunkt Sektionsmodell Ludwig-Dern-Schule) dieser Teilplanung beschlossen.

 

Schulentwicklungspläne sind gemäß § 145 Abs. 5 bei Bedarf fortzuschreiben.

Grundsätzliches:

Bereits die von der Stadtverordnetenversammlung am 25.11.1993 für die Schiller-schule beschlossene Organisationsform „Schule mit Ganztagsangeboten an drei Nachmittagen" sowie die am 19.12.2002 beschlossenen Organisationsänderungen von 3 Schulen mit pädagogischer Mittagsbetreuung zu Kooperativen Ganztags-schulen mit offener Konzeption" (Edith-Stein-Schule Geschwister-Scholl-Schule und Mathildenschule) verdeutlicht/verdeutlichen, dass der Schulträger Stadt Offenbach sich relativ früh für die Weiterentwicklung des Schulwesens in Richtung „ganztägig arbeitende Schule" ausgesprochen hat, um auf dieser Grundlage die Vereinbarung von Familie und Beruf und die Rückkehr - insbesondere von Frauen - in den Beruf leichter zu ermöglichen, da heute Mütter sich mehr denn je wünschen, Beruf und Familie verbinden zu können.

 


Gleichzeitig war es Intention, die Zahl der Jugendlichen ohne Schulabschluss zu re-duzieren und die Lernergebnisse zu verbessern.

Es ist davon auszugehen, dass in der Zukunft die Bedeutung der Schule für Bildung und soziale Entwicklung noch zunehmen wird. Die gestiegene Zahl von Kindern, die in Familien von allein Erziehenden oder beiderseits erwerbstätigen Eltern aufwach-sen, der gleichzeitige Anstieg von Mediennutzung und kommerziellen Freizeitange-boten durch Schülerinnen und Schüler begründet mehr als ausreichend den Ausbau schulischer Ganztagsformen. Oft bleibt die Schule die einzige oder bedeutendste Institution, die stabile soziale Kontakte stiften, Integration gewähren sowie soziales und interkulturelles Lernen ermöglichen kann.

Ebenso muss der Bildungsbenachteiligung eines Teils der Ausländerkinder eine ver-stärkte Lernförderung und Hausaufgabenhilfe entgegengesetzt werden.

Für alle Schulformen gilt, dass der erwartete Zugewinn an Lernintensität, Sozialkom-petenz und Identifikation mit der Schule die zu erbringenden Anstrengungen mehr
als rechtfertigen.

Da die Stadt Offenbach Bildungspolitik auch als Standortpolitik versteht, steigert sich mit dem Ausbau der „ganztägig arbeitenden Schulen" auch die wirtschaftliche Attraktivität und Leistungskraft unserer Stadt.

Erlasslage:
Grundlage für die Ganztagsangebote bilden die im Entwurf vorliegende „Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz" (Anlage 3) und die Landesrichtlinien zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Zukunft Bildung und Betreuung" 2003-2007 (Anlage 4).

Umsetzungskonzeption:
Insgesamt haben sich 13 Offenbacher Schulen für eine Form der ganztägig arbei-tenden Schulen ausgesprochen und dem Schulträger ein pädagogisches Konzept vorgelegt.

Fünf Schulen (alle Haupt- und Realschulen und die Kooperative Gesamtschule) wurden in ein Kooperationsprojekt mit dem Schuldezernat/ Jugenddezernat eingebunden. Es ist beabsichtigt, dasselbe für andere interessierte Schulen zu öffnen.

 

Für alle Schulen, die zur „Kooperativen Ganztagsschule mit offener oder gebundener Konzeption" werden sollen, sind der Schulentwicklungsplan zu ändern (Anlagen 1 und 2) und entsprechende Organisationsbeschlüsse zu fassen.

Zu 5 - 7:

Mit allen Schulleitungen der 13 Schulen wurden Gespräche an der Schule geführt und eine Abstimmung über notwendige bauliche Erweiterungen incl. Ausstattung herbeigeführt.

 


Es besteht zur Realisierung/Umsetzung bei allen Schulen ein Bedarf an Raumer-weiterungen und entsprechender Sachausstattung. Der Zeitpunkt der Umsetzung der entsprechenden Bau- und Ausstattungsmaßnahmen ist abhängig von der Höhe der Landeszuweisungen in den Jahren 2003 - 2007.

Da It. Auskunft aus der zuständigen Fachabteilung des Ministeriums davon auszuge-hen ist, dass nur Investitionsmaßnahmen für Schulen bezuschusst werden, die bereits einen Status „ganztägig arbeitende Schule" haben oder erhalten, wird das Antragsverfahren zunächst nur auf diese Schulen begrenzt.

Derzeit werden die genauen Bau- und Einrichtungskosten ermittelt, die Zuschusshöhe für die einzelnen Projekte ist somit noch nicht bekannt. Zur Umsetzung der Maßnahmen werden die jeweiligen Planungsunterlagen und die genauen Kostenberechnungen den Entscheidungsträgern der Stadt in Form von Projektvorlagen zur Beschlussfassung vorgelegt.

Im Übrigen wird auf den beigefügten Erlass/Erlassentwurf verwiesen.

Anlage: 1,2,3,4