Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 25.09.2003

Eing. Dat. 25.09.2003

 

Nr. 556

 

Dez.:II

 

 

 

Antrag gemäß § 100 HGO auf Bewilligung von überplanmäßigen Mitteln bei der Haushaltsstelle 11000.67400 „EDV-Kosten KIV"
Antrag Magistratsvorlage Nr. 304/03 vom 24.09.2003, DS I (A) 556


Der Magistrat beantragt, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Bei der Haushaltsstelle 11000.67400 -„EDV -Kosten KIV"- werden überplan-
    mäßige Mittel in Höhe von 30.000.- €uro bewilligt.

2. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben in Höhe von 14.010.- €uro bei der
    Haushaltsstelle 11000.67610 „Betriebskosten Videoüberwachung" sowie durch
    Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 43510.65820 „Beseitigung
    ordnungswidriger Zustände/Wiedereinweisungen" in Höhe von 15.990.-€uro.

3. Die Umsetzung erfolgt im Nachtragshaushalt 2003.

Begründung

Bei der oben bezeichneten Haushaltsstelle werden die Kosten veranschlagt, die durch die automatisierte Verarbeitung von Verwarnungsgeldverfahren durch die Kommunale Informationsverarbeitung in Hessen (KIV) in Rechnung gestellt werden.

Hierbei wird pro Bearbeitungsfall eine pauschale Gebühr von 0,56 €uro zuzüglich eines 18,5 %igen Verbindungsentgeltes erhoben. Die durch das KIV erhobene Verarbeitungsgebühr steht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Anzahl der eingeleiteten Verwarnungsgeldverfahren.

Die Überwachung des ruhenden Verkehrs stellt eine unabweisbare Aufgabe (Verkehrssicherheit) dar. Im Rahmen dieser Aufgabenerfüllung zeichnet sich ab, dass eine zunehmende Zahl von Verkehrsverstößen einer Ahndung zugeführt werden muss. Als Folge daraus ergibt sich auf der einen Seite eine unvorhersehbare Steigerung bei der EDV-Kosten auf der anderen Seite führt die Steigerung der Fallzahlen auch zu erwartende Mehreinnahmen bei den Haushaltsstellen 11000.26030 „Verwarnungsgelder HESOWI" in Höhe von 4.290.- €uro sowie Hst. 11000.26040 „Verwarnungsgelder Bareinnahmen" in Höhe von 5.570.- €uro und bei der Hst. 11000.16700 „ Ersatz von Abschleppkosten Kfz" in einer zu erwartenden Höhe von 7.950.- €uro. Eine Berücksichtigung der veränderten Ein- und Ausgabesituation erfolgte bereits im Nachtragshaushalt 2003.