Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 25.09.2003

Eing. Dat. 25.09.2003

 

Nr. 559

 

 

Aufklärung über mögliche Risiken der Mobilfunknetze
Antrag PDS vom 24.09.2003, DS I (A) 559

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Es wird eine Bürgerversammlung nach § 8a HGO zur Aufklärung möglicher gesundheitlicher Risiken durch hochfrequente elektromagnetische Strahlung des Mobilfunks einberufen. Hierzu werden unabhängige Sachverständige und Vertreter von Mobilfunknetzbetreibern eingeladen.

Begründung:

Um Konflikte über die Standortbestimmung von Mobilfunkanlagen zu vermeiden, sollte sich die Kommune ihren Bürgerinnen und Bürgern gegenüber verpflichtet sehen, ausreichend über Auswirkungen des Mobilfunks in unserer Stadt zu informieren. Die widersprüchlichen Fachdiskussionen über mögliche Risiken, die von hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung durch Mobilfunkantennen ausgehen können, rufen in der Bevölkerung vielerorts Unsicherheiten hervor, wie dies die Gründung von bundesweit über tausend Bürgerinitiativen belegt, die sich gegen die Errichtung von Mobilfunkantennen – vor allem in Wohngebieten – ausgesprochen haben. Aufgrund weltweiter Forschung zu den biologischen Wirkungen o.g. Strahlung kam das ECOLOG-Institut für sozial-ökologische Forschung und Bildung in Hannover zu dem Schluss, dass es deutliche Hinweise auf mögliche Gesundheitsrisiken durch diese Felder auch unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte gibt. Das ECOLOG- Institut empfiehlt deshalb auch eine weitergehende Beschränkung bei der Planung und Aufstellung von Mobilfunkanlagen. Über sachliche Aufklärung und Partizipation an den Entscheidungsprozessen laut Selbstverpflichtung der Betreibergesellschaften sollte die Stadt dem Informationsbedürfnis und den Interessen der Bürgerinnen und Bürger entgegen kommen.