Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 23.10.2003

Eing. Dat. 23.10.2003

 

Nr. 568

 

Dez.:III (Amt 50)

 

Investitionskostenzuschuss für die Anschaffung einer Waschmaschine,  Kühl-Gefrierkombination sowie eines Staubsaugers.
Antragsteller: Suchthilfezentrum Wildhof für die Betreute Wohngemeinschaft, Herrnstraße 16, OF.
Antrag Magistratsvorlage Nr. 334/03 vom 22.10.2003, DS I (A) 568

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Dem Suchthilfezentrum Wildhof wird für die Betreute Wohngemeinschaft ein
    Zuschuss von € 320,00 zur Anschaffung von Haushaltsgeräten gewährt.

2. Die erforderlichen Mittel werden im Haushaltsjahr 2003 im Vermögenshaushalt aus
    der Haushaltsstelle 47100.98700 –Zuschüsse an freie Träger der Wohlfahrtspflege-
    bereitgestellt.

Begründung:

Als anerkannter Träger der Suchtkrankenhilfe in Stadt und Kreis Offenbach, sowie als ordentliches Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband, betreibt das Suchthilfezentrum Wildhof seit 1998 den Bereich Betreutes Wohnen gem. § 39 BSHG. Zielgruppe dieser Einrichtung sind  Menschen mit Suchterkrankung (Drogenabhängige), die im offiziellen Methadonprogramm substituiert werden.

 

Im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe wird durch qualifiziertes Fachpersonal eine zunehmende Ablösung aus Unterstützungsstrukturen, die das soziale Hilfesystem der Drogenhilfe beinhaltet, angestrebt.

 

Mit Hilfe des Investitionskostenzuschusses sollen 2 defekte Geräte (Waschmaschine und Staubsauger) ersetzt werden. Des weiteren wird der vorhandene Kühlschrank als nicht ausreichend für 8 Personen angesehen und die Anschaffung einer Kühl-Gefrierkombination für dringend notwendig erachtet.

 

Die Finanzierung soll zu 20% aus eigenen Mitteln, 40% durch den LWV und der Rest aus Zuschüssen von Stadt und Kreis OF erfolgen. Eine Bezuschussung durch den Kreis wurde für das Haushaltsjahr 2003 abgelehnt, für das Haushaltsjahr 2004 wird dort ein entsprechender Antrag gestellt, damit gegebenenfalls hierfür wieder Mittel zur Verfügung stehen.

 

Der Zuschussbetrag in Höhe von 320,00 Euro errechnet sich wie folgt:

 

Kosten der Haushaltsgeräte lt. Kostenvoranschlägen (mittlere Preisklasse)     1063,00 €

 

Davon 20% Eigenanteil                                                                                       -212,60 €

 

Davon 40% Landeswohlfahrtsverband                                                                -425,20 €

 

Davon 40% Stadt und Kreis Offenbach                                                               -425,20 €

 

Verbleibender Zuschuss Stadt Offenbach = 75% von 425,20 € gemäß

 

Bewohneranteil = 318,90 €, rund 320,00 €.