Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 24.10.2003

Eing. Dat. 23.10.2003

 

Nr. 571

 

Dez.:I (Klinikum Offenbach)

 

 

Wirtschaftsplan für das Jahr 2004 des Klinikums Offenbach
Antrag Magistratvorlage Nr. 333/03 vom 22.10.2003, DS I (A) 571

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1. Der beigefügte Wirtschaftsplan des Klinikums Offenbach für das Geschäftsjahr
    2004, der im

 

    1.1  Erfolgsplan

 

           bei Aufwendungen in Höhe von EUR 138.275.000,- und bei den Erträgen in
           Höhe von EUR 135.947.000,- mit einem negativen Ergebnis in Höhe von EUR -
           2.328.000,- abschließt und im

 

    1.2 Vermögensplan

 

          ausgeglichen in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von EUR 19,997 Mio.
          abschließt,

 

    sowie die dazugehörende

 

    1.3.Stellenübersicht

    und der

 

    1.4. Finanzplanung

 

Darüber hinaus wird beschlossen:

 

2. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2004 zur rechtzeitigen
    Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf EUR 33
    Mio. festgesetzt.

 

3. Die Abwicklung des Wirtschaftsplanes 2004 des Klinikums Offenbach erfolgt
    entsprechend § 3 der Krankenhausbetriebsverordnung vom 1. April 1981,
    in der Fassung vom 20. November 1991 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das
    Land Hessen, Teil I- 9. Dezember 1991 - 354 ff.) in Verbindung mit den
    §§14 und 15 der Betriebssatzung für das Klinikum Offenbach vom 19.12.2001 mit
    letzten Änderungen vom 23.12.2002.

 

4. Der Betrag der Kredite gemäß § 103 HGO, die im Wirtschaftsjahr 2004 im Rahmen
    des Vermögenshaushaltes aufgenommen werden dürfen, wird auf EUR 15 Mio.
    festgesetzt.

 

5. Der Verlust aus dem Erfolgsplan des Wirtschaftsplanes 2004 ist auf neue Rechnung
    des Klinikums Offenbach vorzutragen.

 

6. Die Betriebsleitung wird ermächtigt, im Rahmen des vorgesehenen
    Personalkostenansatzes in Höhe von EUR 89 Mio. notwendige neue Stellen zu
    schaffen und zu besetzen, die sich aus der Umsetzung des EuGH-Urteils ergeben.

Begründung:

Entsprechend den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes in der Neufassung vom 9. Juni 1989 (Gesetz- und Verordnungsblatt Hessen l, Seite 154 ff.), der §§ 15 bis 19 in Verbindung mit der Betriebssatzung des Klinikums Offenbach, § 14 Abs. 1, wird der Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2004 einschließlich aller Anlagen vorgelegt.

 

Grundlagen der Kalkulation der Ansätze waren sowohl die kurzfristige Erfolgsrechnung vom 30. Juni 2003 als auch die Ergebniszahlen des Geschäftsjahres 2002.

 

Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung haben bereits im April des Jahres 2002 die Erhöhung der Kassenkredite auf 37 Mio. EUR beschlossen. Der voraussichtlich benötigte Kreditrahmen an Kassenkrediten wird auf 33 Mio. EUR empfohlen, da in Anbetracht der Einführung der neuen Fallpauschalen mit kurzfristigen Liquiditätsengpässen zu rechnen ist. Die Termine zur Pflegesatzverhandlung wurden bereits gemeinsam mit den Sozialleistungsträgern für Januar 2004 vereinbart. Unter Würdigung des neuen Entgeltkataloges und in Anbetracht des Mehrforderungskataloges des Klinikums, ist eine schwierige Pflegesatzverhandlung zu vermuten. Um die Verhandlungsgespräche nicht aufgrund der anstehenden Liquiditätssituation des Klinikums zu beeinflussen, ist dieser Kassenkreditrahmen zu empfehlen. Aufgrund der Ausgleichsmechanismen des neuen Fallpauschalengesetzes und der Tatsache, dass die Ausgleiche nach dem neuen Fallpauschalengesetz zu berechnen sind, wird derzeit die Strategie verfolgt, die Verweildauer in einzelnen Fachabteilungen schon ab dem 01.01.2004 auf die Katalogwerte zu reduzieren. Durch die Reduzierung der Verweildauer verringert sich der Faktor, mit dem die tagesgleichen Pflegesätze multipliziert werden. Bis zu einer genehmigten Pflegesatzvereinbarung würde dieser Effekt die Liquidität des Klinikums negativ beeinflussen. Aufgrund des aktuellen Fallpauschalenkataloges rechnet das Klinikum mit liquiditätsbeeinflussenden Mindereinnahmen in den ersten Monaten in Höhe von rund 1 Mio. EUR pro Monat.

 

Aufgrund des aktuell attraktiven Zinsniveaus ist es betriebswirtschaftlich anzuraten, das derzeitige Zinstief im Rahmen einer Umschuldung von kurz- in mittel- bis langfristige Darlehen auszunutzen. Der empfehlenswerte Umschuldungsrahmen sollte auf 15 Mio. EUR beziffert werden.

 

Gemäß der Verfügung des Herrn Regierungspräsidenten in Darmstadt vom 20. Dezember 1979 wurde der Höchstbetrag der Kassenkredite in dem Beschlussvorschlag festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt in Höhe von 33 Mio. EUR.

 

Bezüglich der Einzelheiten wird auf den Bericht und die Erläuterungen der einzelnen Kontengruppen im Erfolgsplan sowie dem Vermögensplan verwiesen.

 

Die Betriebskommission hat bereits in ihrer Sitzung am 8. Oktober 2003 dem Wirtschaftsplan des Klinikums für das Geschäftsjahr 2004 zugestimmt.