Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 28.10.2003

Eing. Dat. 27.10.2003

 

Nr. 573

 


Konsequenzen aus der Entscheidung der Regionalversammlung Südhessen zur Abweichung vom RPS 2000 für den Bebauungsplan 502 B „Offenbach Süd – nördlicher Buchhügel“ für den Flughafenausbau
Antrag SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FWG vom 27.10.2003, DS I (A) 573

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Der Magistrat wird aufgefordert, juristisch prüfen zu lassen,

a) welche Auswirkungen die Entscheidung der Regionalversammlung Südhessen auf
    die laufenden Klagen der Stadt Offenbach und das weitere Verfahren zum
    Flughafenausbau hat,

b) ob diese Entscheidung dazu geeignet ist, Regressforderungen der Stadt
    Offenbach gegenüber der Fraport zu begründen, die die Behinderung der
    wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Stadt Offenbach sowie die
    Beeinträchtigung durch den Fluglärm für die hiesige Bevölkerung betreffen,

c) inwiefern die Planungshoheit der Stadt Offenbach durch diese Entscheidung in
    unzulässiger Weise eingeschränkt wird.

2. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, den Regierungspräsidenten in
    Darmstadt aufzufordern, darzulegen,

a) in wieweit sich die von der Regionalversammlung festgestellten „ungesunden
    Lebensbedingungen“ unter der Einflugschneise auf das Genehmigungsverfahren
    des Flughafens sowie auf die Umsetzung des Nachtflugverbotes auswirken, und

b) wie die Mindereinnahmen, die die Stadt Offenbach durch die Stellungnahme des
    Regierungspräsidenten und die Entscheidung der Regionalversammlung
    Südhessen zu erwarten hat, mit den strengen Haushaltsauflagen des
    Regierungspräsidenten in Einklang stehen, die für Offenbach keine weitere
    Neuverschuldung zulassen.


Begründung

erfolgt mündlich