Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 30.10.2003
Eing. Dat. 30.10.2003
Nr. 577
Dez.:II (Amt 60)
Umbau der Bieberer Straße von Marktplatz bis Wilhelmsplatz
hier: Projekt- und Einstufungsbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 346/03 vom 29.10.2003, DS I (A) 577
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Dem Umbau der Bieberer Straße von Marktplatz bis Wilhelmsplatz, nach dem von
dem Büro GKW-Ingenieure, Friedberg, in Zusammenarbeit mit dem Bau- und
Planungsamt erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kosten-
berechnung, abschließend mit 820.000,-- € einschließlich Planungskosten, wird
zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle 63000.96090
„Straßenbau Bieberer Straße zwischen Marktplatz und Großer Biergrund“ wie folgt
bereitgestellt:
Hh.-Ausgabereste: 80.000,-- €
Haushaltsplan 2003: 50.000,-- €
Haushaltsplan 2004: 590.000,-- €
Haushaltsplan 2005 100.000,-- €
Gesamt: 820.000,-- €
Zum Zwecke der Beauftragung von Ingenieur- und Bauleistungen ist im Haushalts-
plan 2004 eine Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 100.000,-- € vorzusehen.
3. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:
Landeszuschüsse
nach GVFG/FAG: ca. 295.000,-- €
Straßenbeitrag: ca. 382.310,-- €
Kreditmarktmittel: ca. 142.690,-- €
Gesamt 820.000,-- €
4. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von
14.674,38 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.
5. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Bewilligungsbescheid des
Landes Hessen zur Zuschussgewährung vorliegt.
6. Gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom
17.03.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.10.2001 (GVBl. I,
S. 434), in Verbindung mit § 5 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am
Main vom 22.08.2002 werden für den Umbau der Bieberer Straße von Marktplatz bis
Wilhelmsplatz ihre Teileinrichtungen wie folgt eingestuft:
Die Fahrbahn wird gem. § 5 Abs.1 b) StrBS als überwiegend dem innerörtichen
Durchgangsverkehr dienend eingestuft. Der Gehweg wird gem. § 5 Abs.1 a) StrBS
als überwiegend dem Anliegerverkehr dienend eingestuft. Daher trägt die Stadt 50%
der beitragsfähigen Herstellungskosten für die Fahrbahn, 25% der beitragsfähigen
Herstellungskosten für Gehweg incl. Bushaltestelle, Parkflächen und Begleitgrün und
gem. § 5, Abs. 1 f), Ziff.3 StrBS 40% der beitragsfähigen Herstellungskosten für
Straßenbeleuchtung und Straßenentwässerung.
Begründung:
zu den Ziffern 1 – 5
Nachdem im Rahmen der schrittweisen Neugestaltung der innerstädtischen Fußgängerbereiche mit dem Ziel einer gestalterischen Aufwertung und einer Standortverbesserung für den Einzelhandel bereits die Maßnahmen Herrnstraße, Große Marktstraße, Hugenottenplatz und Frankfurter Straße realisiert wurden, geht es jetzt um die gestalterische Aufwertung der Bieberer Straße. Ein wesentliches Ziel ist, die Verbesserung der fußläufigen Verbindung zwischen Marktplatz und Wilhelmsplatz, die seither nur auf den schmalen Gehwegen möglich ist. Durch die Verbreiterung der Gehwege wird auch eine wesentlich komfortablere Situation der anliegenden Einzelhandelsgeschäfte erreicht. Die wichtige Verbindungsfunktion für den Auto- und
Busverkehr ist auch nach dem vorgesehenen Umbau der Bieberer Straße gewährleistet
Die Maßnahmen im Einzelnen:
Der Ausbau wird im Westen durch den Marktplatz und im Osten durch den östlichen
Wilhelmsplatz begrenzt. Gleichzeitig mit dem Umbau der Bieberer Straße wird der
Einmündungsbereich Bieberer Straße/Marktplatz umgestaltet.
Die vorhandenen Gehwege auf der Nordseite reichen für die Anforderungen des Fußgängerverkehrs zwischen Marktplatz und Wilhelmsplatz nicht aus; in Abschnitten sollen auf der Nordseite Aufenthaltszonen (ggf. mit Aufstellen von Tischen und Stühlen) entstehen. Im Einmündungsbereich Bieberer Straße und Marktplatz wird für den Fußgängerverkehr eine erhebliche Verbesserung erzielt, indem die Fahrbahnflächen reduziert und kürzere Überquerungswege über die Fahrbahn geschaffen werden.
Die Fahrbahnbreite von zurzeit zwischen ca. 8,15 m und 6,05 m Breite wird zu Gunsten der Gehwegbereiche auf 6,0 m reduziert. Auf der nördlichen Seite der Bieberer Straße werden 10 Längsparkstände mit einer Breite von 2,0 m eingerichtet. Am südlichen Straßenrand im Bereich der Hausnummern 1 - 7 wird in Abstimmung mit der Taxivereinigung eine Aufstellfläche für 6 Taxen vorgesehen. Die Parkstände sind mit Pflaster ausgelegt.
Die Fahrbahn wird in Asphaltbeton, die Gehwege werden in Gehwegplatten hergestellt. Die Gestaltung der Gehwegfläche am Markthäuschen orientiert sich am Charakter der bereits umgestalteten Fläche um das „Streichholzkarlchen“. Die vorhandene Bushaltestelle wird entsprechend den Vorgaben für den behindertengerechten Ein- und Ausstieg mit „Kasseler“ Sonderbordsteinen ausgestattet.
Zur Verbesserung der Straßenraumgestaltung sind entlang der Bieberer Straße Baumpflanzungen im Bereich der Gehwege vorgesehen.
Die vorhandene Straßenbeleuchtung, bestehend aus einer Verspannung von Haus zu
Haus, wird demontiert und durch Beleuchtungsmaste mit Ausleger ersetzt. Die Leuchten entsprechen der Straßenbeleuchtung im Innenstadtbereich.
Der vorhandene Kanal in der Bieberer Straße zwischen Marktplatz und Wilhelmsplatz ist nach Mitteilung des ESO Eigenbetriebes sanierungsbedürftig und muss ausgetauscht werden. Es ist daher in Abstimmung mit ESO vorgesehen, die Kanalsanierung und Straßenbaumaßnahme in der Realisierung zusammenzufassen.
Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.
Über die Maßnahme wurde von dem Büro GKW-Ingenieure, Friedberg, in Zusammenarbeit mit dem Bau- und Planungsamt eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 820.000,-- € abschließt.
Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung erfolgen entsprechend dem Antragstenor. Die Maßnahme ist förderfähig nach dem Gemeindeverkehrsfinan-zierungsgesetz i.V.m. dem Hessischen Finanzausgleichsgesetz. Ein entsprechender
Zuschussantrag ist in Vorbereitung.
Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme
belaufen sich insgesamt auf 14.674,38 €.
Im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine
detaillierte Kostenberechnung und Folgekostenberechnung zur Einsichtnahme aus.
zu Ziffer 6
Der Umbau löst für die Anlieger der Bieberer Straße in dem genannten Abschnitt gem.
§ 11 Abs. 3 des Hess. Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) in Verbindung
mit der Offenbacher Satzung über die Erhebung von Straßenbeiträgen (StrBS) die Bei-tragspflicht aus. Die Teileinrichtungen der Bieberer Straße im o.g. Abschnitt sind von unterschiedlicher Verkehrsbedeutung. Daher ist gem. § 5 Abs. 2 StrBS für die Bieberer Straße von Marktplatz bis Wilhelmsplatz für jede Teileinrichtung § 5 Abs.1 StrBS gesondert anzuwenden.
Die Beleuchtung und Entwässerung sind unselbständige Teileinrichtungen. Daher ist die Einstufung nach dem Verkehrsaufkommen der Fahrbahn und der Gehwege vorzunehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
|
EUR (gerundet) |
Gesamtkosten der Maßnahme |
820.000,-- |
./. nicht beitragsfähige Kosten |
161.620,-- |
= beitragsfähige Kosten |
658.380,-- |
./. Stadtanteil gem. § 5 Abs. 1 f) Ziff. 3 und Abs. 2 StrBS |
245.110,-- |
= Umlagefähige Kosten |
413.270,-- |
./. städtische Grundstücke, Eckgrundstücksvergünstigung |
30.960,-- |
= Rückflüsse |
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Landeszuschüsse |
295.000,-- |
Kreditmarktmittel |
142.690,-- |