Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 30.10.2003

Eing. Dat. 30.10.2003

 

Nr. 578

 

Dez.:II (Amt 60)

 

 

Umbau der Schloßstraße (ganze Länge), des südlichen Gehwegs Mainstraße von
Schloßstraße bis Ludo-Mayer-Straße sowie Erneuerung des östlichen Gehwegs
Ludo-Mayer-Straße (ganze Länge)
hier: Projekt- und Einstufungsbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 347/03 vom 29.10.2003, DS I (A) 578

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1. Dem Umbau der Schloßstraße (ganze Länge), des südlichen Gehwegs Mainstraße
    von Schloßstraße bis Ludo-Mayer-Straße sowie der Erneuerung des östlichen
    Gehwegs Ludo-Mayer-Straße (ganze Länge) nach dem vom Ing.-Büro Durth-Roos,
    Darmstadt, in Zusammenarbeit mit dem Bau- und Planungsamt erstellten und vom
    Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, die sich zusammensetzt aus

    Schloßstrasse                      898.200,-- €
    Gehweg Mainstraße             356.400,-- €
    Gehweg Ludo-Mayer-Str.       55.400,-- €

    insgesamt                          1.310.000,-- €

    einschließlich Planungskosten wird zugestimmt.

 

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle 63000.96140
    „Straßenbau Schloßstraße 35061, 36161 u. 36162“ wie folgt bereitgestellt:

    Haushaltsausgabereste:      110.000,-- €
    Haushaltsplan 2003:            150.000,-- €
    Haushaltsplan 2004:            250.000,-- €
    Haushaltsplan 2005:            745.000,-- €
    Haushaltsplan 2006:              55.000,-- €
 
    Gesamt:                             1.310.000,-- €

    Zum Zwecke der Beauftragung von Ingenieur- und Bauleistungen ist im 
    Haushaltsplan 2004 eine Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 800.000,-- € vorzusehen.

 

3. Die Erhebung von Straßenbeiträgen erfolgt für die Schloßstraße und den südlichen
    Gehweg Mainstraße gesondert, die Finanzierung ist
    danach wie folgt vorgesehen:

    Schloßstraße

    Landeszuschuss
    gem. GVFG/FAG:   ca.       319.000,-- €
    Straßenbeiträge:     ca.       140.000,-- €
    Kreditmarktmittel:    ca.       439.200,-- €

    Gesamt:                              898.200,-- €

    Gehweg Mainstraße

    Landeszuschuss
    gem. GVFG/FAG:    ca.       124.000,-- €
    Straßenbeiträge:      ca.         98.250,-- €
    Kreditmarktmittel:     ca.       134.150,-- €

    Gesamt:                               356.400,-- €

    Gehweg Ludo-Mayer Straße

    Kreditmarktmittel:                   55.400,-- €

 

4. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von
    68.129,25 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

 

5. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Bewilligigungsbescheid
    des Landes Hessen zur Zuschussgewährung vorliegt.

 

6. Gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom
    17.03.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.10.2001 (GVBl. I,
    S. 434), in Verbindung mit § 5 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am
    Main vom 22.08.2002 werden für den Umbau der Schloßstraße (ganze Länge) ihre
    Teileinrichtungen wie folgt eingestuft:

    Die Fahrbahn wird gem. § 5 Abs.1 b) StrBS als überwiegend dem innerörtlichen
    Durchgangsverkehr dienend eingestuft. Der Gehweg wird gem. § 5 Abs.1 a) StrBS
    als überwiegend dem Anliegerverkehr dienend eingestuft. Daher trägt die Stadt 50 %
    der beitragsfähigen Herstellungskosten für die Fahrbahn, 25 % der beitragsfähigen
    Herstellungskosten für den Gehweg incl. Bushaltestelle und Begleitgrün und gem.
    § 5 Abs. 1 f) Ziffer 3 StrBS 40% der beitragsfähigen Herstellungskosten für Straßen-
    beleuchtung und Straßenentwässerung.

    Der südliche Gehweg in der Mainstraße von Schloßstraße bis Ludo-Mayer-Straße
    wird gem. § 5 Abs.1 a) als überwiegend dem Anliegerver­kehr dienend eingestuft.
    Daher trägt die Stadt 25 % der beitragsfähigen Herstellungskosten für den Gehweg
    incl. Begleitgrün und gemäß § 5 Abs. 1 f) Ziff. 4 StrBS 55% der beitragsfähigen
    Herstellungskosten für Straßenbeleuchtung und Straßenentwässerung.





Begründung:

zu den Ziffern 1 – 5

Bei der gestalterischen Entwicklung und Aufwertung der Innenstadt befindet sich die Schloßstraße bislang in einem unbefriedigenden Zustand. Während die Berliner Straße auch an der Einmündung zur Schloßstraße mit ihren Gestaltungsvorgaben Standards gesetzt hat, die z.B. im Bereich des Marktplatzes, sowie in der westlich parallel verlaufenden nördlichen Herrnstraße und im Umfeld des Gebäudekomplexes „Stadtforum“ bereits umgesetzt sind, fehlt eine entsprechende Gestaltung der Schloßstraße. Die Schloßstraße hat eine wichtige Erschließungs- und Verbindungsfunktion von und zur Mainstraße und dem Mainvorgelände sowohl für den Auto-, den Bus- und den Fußgängerverkehr. Bereits im Fußwegekonzept der Stadt ist hierzu als Planungsziel formuliert worden, dass die Fußwegeverbindung zwischen Innenstadt und Main und hierdurch auch die Anbindung der Hochschule für Gestaltung (HfG) an die innerstädtische Fußläufigkeit verbessert werden soll. Dies wird durch eine Verbreiterung der Gehwege erreicht und gleichzeitig die Funktion der Schloßstraße für den Individual- und öffentlichen Personennahverkehr beibehalten.

 

Zudem bietet die Entscheidung des Landes Hessen durch einen Neubau die HfG auszubauen und damit den Platz zwischen dem historischen Schloss und den übrigen Gebäudekörpern als Campus neu zu gestalten die städtebauliche Chance, den gesamten Platzraum einschließlich Schloßstraße so aufeinander abzustimmen, dass ein einheitliches Ensemble entstehen kann und damit HfG und Umfeld wesentlich aufgewertet werden.

 

Bereits jetzt strahlt die HfG einen wichtigen positiven Impuls auf das unmittelbar benachbarte Gebiet der östlichen Innenstadt aus, das als HEGISS-Maßnahme einen besonderen Schwerpunkt der Stabilisierung der Innenstadt bildet. Eine weitere Auf-wertung des Umfeldes der HfG an der Nahtstelle zur Schloßstraße würde diesen Stabilisierungsprozess noch weiter unterstützen. In diesem Zusammenhang wie auch im Bemühen baulich aufeinander abgestimmter Maßnahmen wurde bereits eine intensive Zusammenarbeit zwischen HfG, Stadt Offenbach und Staatsbauamt etabliert. In zeitlicher Nähe zum Umbau der Schloßstraße in ganzer Länge sowie der an das Schloss angrenzenden Gehwegbereiche der Mainstraße und der Ludo-Mayer-Straße soll auch die Neugestaltung des Campus erfolgen.

 

Die Zuständigkeit für den Umbau des Campus liegt beim Staatsbauamt Frankfurt. In enger Abstimmung mit der HfG sind deshalb die Ergebnisse eines dortigen Gestaltungswettbewerbes in der Planung der Schloßstraße berücksichtigt worden. Es ist Planungsziel, den Oberflächenbelag des Campus und die umliegenden Gehwegbereiche in gleicher Qualität und Oberflächengestalt auszuführen um eine weitgehende Integration des Campus in den öffentlichen Raum zu erreichen.

 

Nach Abstimmung mit der HfG und dem für die Bauausführung des Campus zuständigen Staatsbauamt ist die Entwurfsplanung der Straßenbaumaßnahme Basis für die weitere Planung des Schloßplatzes. Die konkrete Platzgestaltung und die Anschlussbereiche an den öffentlichen Straßenraum werden in weiteren Abstimmungen mit der HfG und dem Staatsbauamt besprochen.

 

Der vorliegende Entwurf erfüllt die Anforderungen an eine Verbesserung der Fußwegeverbindung zwischen Innenstadt und Main und  wird gleichzeitig der Verkehrsbedeutung der Schloßstraße als innerstädtische Verkehrsverbindung für den motorisierten Individualverkehr gerecht. Eine verkehrsberuhigende Wirkung wird durch die Reduzierung des Fahrbahnquerschnitts und die Gliederung der Straße im Längsverlauf durch Abschnitte mit einem Wechsel im Belag erreicht.

 

Die Maßnahmen im Einzelnen:

 

Der zur Umgestaltung anstehende Straßenabschnitt der Schloßstraße hat eine Länge von rd. 250 m. Die bestehende Fahrbahnbreite von bis zu 8,4 m im Anschlussbereich Berliner Straße wird auf 6,0 m (wie bereits im Unterführungsbereich der HfG vorhanden) reduziert. Diese Breite reicht entsprechend den Richtlinien aus, damit ein problemloser Begegnungsverkehr Bus/Bus stattfinden kann. Die Verringerung der Fahrbahnbreite wird zur Verbreiterung der Gehwege genutzt. Es wird auf einem Teilabschnitt auch möglich, insgesamt
9 Bäume zu pflanzen. Die Einmündungsbereiche des Französischen Gäßchens und der Schloßgrabenstraße werden mit einem Asphaltbelag, dem sog. Street-Print-Verfahren (d.h. auf den Asphalt wird ein Muster eingeprägt, das den optischen Eindruck einer Pflasterung hervorbringt) hergestellt und hierdurch besonders hervorgehoben. Die Gehwege bekommen einen Belag aus Gehwegplatten, die Fahrbahn wird in Asphaltbeton hergestellt.

 

Zusätzlich zur Dreiecksinsel im Einmündungsbereich Schloßstraße/Maintraße wird ein direkter Fußgängerüberweg vom Gehweg vor dem Schloss zum Main geschaffen. Dies trägt zu einer erhöhten Verkehrssicherheit bei. Der Kreuzungspunkt ist weiterhin mit einer Lichtsignalanlage ausgestattet.

 

Der Gehweg in der Mainstraße vor dem Schloss wird ebenfalls verbreitert und ein Pflanzstreifen mit Bäumen hergestellt. Der östliche Gehweg in der Ludo-Mayer-Straße wird in den gleichen Abmessungen erneuert.

 

Die in der Schloßstraße vorhandene Bushaltestelle wird in den Bereich der Gebäudeunterfahrung verlegt und mit Sonderborden (Kasseler Bord) hergestellt, so dass sie den Anforderungen einer behindertengerechten Haltestelle entspricht.

 

Im Rahmen des Umbaues wird die alte Straßenbeleuchtung in der Schloßstraße demontiert und durch Mastaufsatzleuchten entsprechend dem im Innenstadtbereich verwendeten Leuchtentyp ersetzt.

 

Die dargestellten Maßnahmen sollen in zwei Bauabschnitten wie folgt realisiert werden:

 

1. BA: Die Schloßstraße von Berliner Straße bis einschließlich Unterführung HfG soll ab
          Sommer 2004 ausgebaut werden.

 

2. BA: Die Schloßstraße sowie die Gehwege ab Unterführung HfG, der südliche
          Gehweg Mainstraße und der östliche Gehweg Ludo-Mayer-Straße sollen in der 2.
         Jahreshälfte 2005 in Angriff genommen werden.

    Über die Maßnahme wurde vom Ing.-Büro Durth-Roos, Darmstadt, eine detaillierte
    Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, wie folgt abschließt:

 


    Schloßstraße                     898.200,-- €
    Gehweg Mainstraße          356.400,-- €
    Gehweg Ludo-Mayer-Str.    55.400,-- €

    insgesamt                       1.310.000,-- €

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor. Die Maßnahme ist förderfähig nach dem Gemein-deverkehrsfinanzierungsgesetz i.V.m. dem Hessischen Finanzausgleichsgesetz. Ein entsprechender Zuschussantrag ist in Vorbereitung.

 

Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich insgesamt auf 68.129,25 €.

 

Im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung und Folgekostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

zu Ziffer 6

Der Umbau der Schloßstraße (ganze Länge) sowie der Umbau des südlichen Gehweg-
bereiches der Mainstraße von Schloßstraße bis Ludo-Mayer-Straße lösen für die Anlieger in den genannten Straßenabschnitten gem. § 11 Abs. 3 des Hess. Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) in Verbindung mit der Offenbacher Satzung über die Erhebung von Straßenbeiträgen (StrBS) die Beitragspflicht aus.
Die Teileinrichtungen der Schloßstraße im o.g. Abschnitt sind von unterschiedlicher Verkehrsbedeutung. Daher ist gem. § 5 Abs. 2 StrBS für die Schloßstraße von Berliner Straße bis Mainstraße für jede Teileinrichtung § 5 Abs. 1 StrBS gesondert anzuwenden.

 

Die Beleuchtung und Entwässerung sind unselbständige Teileinrichtungen. Daher ist die Einstufung nach dem Verkehrsaufkommen der Fahrbahn und der Gehwege vorzunehmen.

Finanzielle Auswirkungen:


Schloßstraße von Berliner Straße bis Mainstraße

 

 

EUR (gerundet)

Gesamtkosten der Maßnahme

898.200,--

./. nicht beitragsfähige Kosten

131.650,--

= beitragsfähige Kosten

766.550,--

./. Stadtanteil gem. § 5 StrBS

284.620,--

= Umlagefähige Kosten

481.930,--

./. städtische Grundstücke, Eckgrundstücksvergünstigung

341.930,--

= Rückflüsse
(Einnahmen aus Straßenbeiträgen bei Hh.-Stelle 63000.35061
„Straßenbeiträge Schloßstraße“)



140.000,--

Landeszuschuss

319.000,--

Kreditmarktmittel

439.200,--





Südlicher Gehwegbereich Mainstraße von Schloßstraße bis Ludo-Mayer-Straße

 

EUR (gerundet)

Gesamtkosten der Maßnahme

356.400,--

./. nicht beitragsfähige Kosten

135.700,--

= beitragsfähige Kosten

220.700,--

./. Stadtanteil gem. § 5 Abs. StrBS

73.300,--

= Umlagefähige Kosten

147.400,--

./. städtische Grundstücke, Eckgrundstücksvergünstigung

49.150,--

= Rückflüsse
(Einnahmen aus Straßenbeiträgen bei Hh.-Stelle 63000.35061
„Straßenbeiträge Schloßstraße“)



98.250,--

Landeszuschuss

124.000,--

Kreditmarktmittel

134.150,--