Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 30.10.2003

Eing. Dat. 30.10.2003

 

Nr. 580

 

Dez.:III (Umweltamt)

 

 

Renaturierung des nördlichen Hainbachs
hier: Grundsatzbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 352/03 vom 29.10.2003, DS I (A) 580

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1. Der Renaturierung des nördlichen Hainbachs zwischen der Stadthalle und dem
    Spessartring wird unter dem Vorbehalt der Förderung durch das Land Hessen
    zugestimmt.

 

2. Die Gesamtprojektkosten belaufen sich nach derzeitiger Kostenschätzung auf rund
    719.000 €. Davon sind 714.000 € zuwendungsfähig, zuzüglich des anteiligen Wertes
    der von der Stadt eingebrachten eigenen Grundstücke in Höhe von 126.000 €.

 

    Für den gesamtförderfähigen Betrag von 840.000 € wird eine Förderung von 85 %
    (Förderquote wie beim Buchhügelgraben) erwartet. Der Eigenanteil der Stadt besteht
    demnach nur in den nichtzuwendungsfähigen Kosten in Höhe von rund 5000 €
    zuzüglich evtl. Entschädigungen für Kleingärten.

 

3. Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten.

 

4. Die erforderlichen Mittel sind im Investitionsprogramm bei Haushaltsstelle
    11300.94140 wie folgt einzustellen: Haushaltsjahr 2004: 305.000 €, 2005: 300.000 €,
    2006: 114.000 €

Begründung:

Zu Ziffer 1.
Die Renaturierung des Hainbachs stellt den zweiten Bauabschnitt des Gesamtprojektes Renaturierung des Gewässersystems Buchhügelgraben-Hainbach dar, zu dem sich die Stadt mit der Beantragung von Landeszuschüssen im Rahmen des Buchhügelgraben-Projektes verpflichtet hat. Mit der Renaturierung des Hainbachs soll das Hauptgewässer des Gewässersystems wieder in einen ökologisch funktionsfähigen Zustand zurückgeführt und damit insbesondere dem vorsorgenden Hochwasserschutz und der gesetzlichen Verpflichtung zur naturnahen Bewirtschaftung der Gewässer in diesem Bereich Rechnung getragen werden. Erste Pläne zur Renaturierung dieses Abschnitts wurden schon Mitte der 80er Jahre entwickelt. Die Inanspruchnahme des Landesförderprogramms „Naturnahe Gewässer“ bietet nun die Chance, dieses Projekt für die Stadt Offenbach kostengünstig zu realisieren.

 

Die Kommission für Umweltschutz hat sich in ihrer Sitzung vom 26.11.2002 einstimmig für die Realisierung des Projektes ausgesprochen.

 

Der Hainbach stellt einen der wenigen natürlichen Main-Zuflüsse in Offenbach dar – auch wenn er seit seiner Kanalisierung ab dem Schlachthofgelände nur noch indirekt über den Kuhmühlgraben einmündet. Der Bach entspringt in den höher gelegenen Waldflächen der naturräumlichen Einheit  „Heusenstammer Sand“ bei Neu Isenburg-Gravenbruch und fließt radial in das Stadtgebiet ein. Mit einer Gesamtlänge von ungefähr 8 km ist er ein typischer Sandbach im Naturraum „Hessische Untermainebene“. Das Hainbachtal weist innerhalb des Waldes noch in großen Abschnitten ökologisch intakte Bereiche auf (z. B. Bachauenwald), die langfristig als Naturschutzgebiet gesichert werden sollen. Ab der Stadthalle stadteinwärts ist der Bach aufgrund seines überwiegend technischen Ausbaus jedoch als natürliches Landschaftselement kaum mehr erkennbar und in seiner ökologischen Funktion erheblich eingeschränkt. Seine natürlichen Auenflächen und die Ufervegetation wurden in diesem Bereich durch die Ausbaumaßnahmen weitgehend zerstört, ab dem ehemaligen Schlachthofgelände ist er vollständig kanalisiert.

 

Ziel des Renaturierungsprojektes ist es, den noch offen liegenden Bachabschnitt zwischen Stadthalle und Spessartring (ungefähre Länge 1.200 m) durch strukturverbessernde Maßnahmen so weit wie möglich zu revitalisieren und damit das natürliche Fließgewässerökosystem mit eigendynamischen Fähigkeiten wieder herzustellen. Als Vorbild für die angestrebte Renaturierung dient ein kurzer Abschnitt im Landschaftsschutzgebiet „Hainbach-Nord“, in dem sich aufgrund der fehlenden Verbauung relativ naturnahe Strukturen wieder entwickelt haben (in der anliegenden Kostenschätzung  als Abschnitt C bezeichnet).

 

Die Maßnahme umfasst das Entfernen von Sohl- und Uferverbauungen, das partielle Aufweiten des Gewässerbettes sowie die Wiederherstellung einer typischen Ufervegetation. Im Landschaftsschutzgebiet Hainbach-Nord bietet sich die Anlage eines zusätzlichen Seitenlaufes und mehrerer Fluttümpel zur Aufnahme von Hochwasserspitzen an. Im Bereich der anschließenden Kleingartenanlage sollen sich die Maßnahmen auf den nach Wasserrecht im Außenbereich freizuhaltenden 10 m breiten Uferbereich beschränken. Um Wassertiere vor Abdrift in die verrohrte Fließstrecke zu bewahren, ist südlich des Spessartrings ein Rückhaltebecken als Beruhigungszone vorgesehen. Die durch das Projekt betroffenen ca. 15 Kleingärten können auf ein stadteigenes Grundstück unmittelbar angrenzend an das Vereinsgelände westlich der Weserstraße umgesetzt werden.

 

Durch das Projekt sollen folgende nachhaltigen positiven Effekte in stadtökologischer und sozialer Hinsicht erreicht werden:

 

-  Das Gewässer erhält seine Funktion als Lebensraum für die aquatische Fauna und
   Flora zurück und damit auch seine Bedeutung für das städtische Biotopverbund-
   system.

 

-  Die Aufweitungen der Gewässerufer sowie die Anlage von Flutrinnen verzögern den
   Wasserabfluss und tragen insbesondere bei Hochwasserspitzen dem vorsorgenden
   Hochwasserschutz Rechnung. Dadurch wird der jetzt bei Hochwasser stattfindende
   Überlauf in das Abwasserkanalnetz verringert, was zur dauerhaften Senkung der
   Abwasserbehandlungskosten beiträgt.

 

-  Das nördliche Hainbachtal ist eine der wertvollsten Landschaftsstrukturen innerhalb
   des Grünrings vom Main zum Main. Die Renaturierung erhöht die natürliche
   Strukturvielfalt und leistet somit einen wichtigen Beitrag für die Naherholung und zur
   Erhöhung der Lebensqualität in Offenbach.

Zu Ziffer 2.
Das Projekt ist gemäß Vorabstimmung mit dem Regierungspräsidium, Abt. Staatliches Umweltamt Hanau förderfähig und soll, wie schon der erste Bauabschnitt Buchhügelgraben,  aus Mitteln des Landesprogramms Naturnahe Gewässer finanziert werden. Die Förderung der zuwendungsfähigen Kosten (Grunderwerb, Planungs- und Baukosten sowie Wert der eigenen Grundstücke) in gleicher Höhe wie beim Buchhügelgraben wurde bereits in Aussicht gestellt. Auch eine Reduzierung der Förderquote auf Grund der jüngsten Sparbeschlüsse der Landesregierung könnte durch höhere Anrechnung der eingebrachten stadteigenen Grundstücke kompensiert werden. Durch das Einbringen städtischer Grundstücke werden finanzielle Belastungen der Stadt weitestgehend vermieden. Nicht zuwendungsfähig sind lediglich eventuelle Entschädigungen für die Räumung der Kleingärten im Uferbereich. Diese Kosten sind in den geschätzten Gesamtprojektkosten noch nicht enthalten.

Das Projekt erfordert ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren bei der oberen Wasserbehörde, das die Grundlage für den Zuschussantrag sein wird. Die erforderlichen (förderfähigen) Planungsmittel sind von der Stadt vorzufinanzieren. Die Realisierung soll auf Empfehlung der Bewilligungsbehörde in mehreren Teilabschnitten erfolgen. In einer ersten Phase sollen in 2004 die Baumaßnahmen im Landschaftsschutzgebiet (Abschnitt B in der Kostenschätzung) begonnen werden, gleichzeitig ist die Flächenverfügbarkeit außerhalb des Schutzgebietes sicherzustellen. Im Referenzabschnitt C sind nur Maßnahmen geringen Umfangs geplant. Die Bauabschnitte A und D sind für die Jahre 2005-2006 vorgesehen. Die entsprechenden Mittel sind im Investitionsprogramm 2004 bis 2006 einzuplanen.

Anlagen:  1.  Lage des Projektgebietes
                2.  Kostenschätzung vom 28. März 2003 mit Ergänzungen vom
                     10. Oktober 2003
                3.  Ausgaben- und Finanzierungsplan
                4.  Stellungnahme der Kämmerei
                5.  Stellungnahme des Revisionsamtes