Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 27.11.2003

Eing. Dat. 27.11.2003

 

Nr. 592

 

Dez.: I (Amt20)

 

Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2001 und Entlastung des Magistrats
Antrag Magistratsvorlage Nr. 388/03 vom 26.11.2003, DS I (A)  592

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1.  Bei den nachfolgenden Haushaltspositionen wird nachträglich den überplanmäßigen
  
Ausgaben zugestimmt:

a)         11000.67300
            
Ordnungsamt;
           
Kosten Software für
          
das Gewerberegister                         20.474,82 DM

b)         27000.71200
           Stadtschulamt;
          
Beiträge Kreis OF
          
(Erich Kästner-Schule)                      40.000,00 DM

c)        
62200.76310
           
Wohnungs-, Versicherungs-
          
und Standesamt;
          
Abführung Fehlbelegungs-
          
abgabe                                                  7.700,00 DM

d)           
63000.51020
           
Bau- und Planungsamt;
            Instandhaltung von Straßen
           
und Wegen                                                  22.836,97 DM

e)         91500.86020
           
Kämmerei,
           
Zuführung zum Vermögens­
          
haushalt                                              17.177.870,63 DM

f)          41000.92730
          
Sozialamt
            Gewährung von Darlehen
               21.835,31 DM

2.
Die Jahresrechnung 2001 der Stadt Offenbach wird beschlossen.

3.
Dem Magistrat wird für das Rechnungsjahr 2001 Entlastung erteilt.


Begründung:

Zu 1 a)

Der Planansatz wurde im NH auf Null gestellt, die Ausgabe war aber bereits getätigt Die Mittel wurden im NH auf der Hst. 11000.53320 (Kosten Softwarepflege für das
Gewerberegister) bereitgestellt. Eine Umsetzung ist aber nicht erfolgt. Somit ist der
Betrag
formal ungedeckt.

Zu1 b)

Der Planansatz wurde im NH gekürzt, obwohl die Ausgabe bereits geleistet war. Die Mehrausgabe ist daher ungedeckt.

Zu 1 c)

Der Planansatz wurde im NH vermindert, obwohl die Ausgabe bereits getätigt war. Die Ausgabe ist daher ungedeckt.

Zu 1 d)

Im NH wurde die unechte Deckung gemäß § 17 GemHVO mit der Hst. 63000.15920 gelöscht, obwohl die Mehrausgabe bereits geleistet war. Diese Mehrausgabe ist daher ungedeckt.

Zu1 e)

Der Haushaltsansatz wurde im NH erhöht. Laut Jahresrechnung 2001 wurde trotzdem der Planansatz überschritten (dies ist It. § 40 Absatz 3 Satz 2 Gern HVO erlaubt).

Zu 2.

Die Jahresrechnung 2001 schließt mit einem Gesamtfehlbetrag von 253.516.546,87 DM ab. Hierin enthalten sind die Restfehlbeträge der Jahre 1989 bis 1999 in Höhe von

260.372.071,13 DM, so dass ein periodischer Überschuss von 6.855.524,26 DM entstand. Der in der Nachtragshaushaltssatzung 2001 ausgewiesene periodenechte Überschuss betrug 4.910.930 DM.

Die immer noch ungünstige finanzielle Entwicklung in Offenbach hat, wie auch in den vergangenen Jahren, folgende Gründe:

-      Hohes Niveau bei den Sozialausgaben )Bevölkerungsstruktur

-      Erhöhte Schuldendienstleistungen infolge der angelaufenen Fehlbeträge

-      Von Bund und Land übertragene Aufgaben ohne Bereitstellung der Finanzmittel

Alle wesentlichen Fakten und Zahlen sind im Schlussbericht zur Jahresrechnung 2001 erläutert.

Der Vermögenshaushalt schließt in der Haushaltssatzung und im Rechnungsergebnis ausgeglichen ab.

Für den Baufortschritt in den Bereichen Schulen, Straßen und S-Bahn war es wiederum erforderlich, verhältnismäßig hohe Ausgabenreste zu übertragen. Sie belaufen sich auf 27.126.200,34 DM.

Die Nettoverschuldung der Stadt Offenbach einschließlich Städt. Kliniken und ESO hat sich im Jahre 2001 von 531,6 Mio DM auf 541,6 Mio DM erhöht.

Die Zuführungen zwischen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sind im Schlussbericht erläutert und entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.


Zu 3.

Das Rechnungsprüfungsamt, dessen Schlussbericht über die Jahresrechnung 2001 dem Büro des Stadtverordnetenvorstehers, den Büros der Fraktionen und den Mitgliedern des Finanzausschusses vorliegt, stellt zur Jahresrechnung 2001 abschließend fest:

   ,,1. Es kann bestätigt werden, dass die Verwaltung in den geprüften Bereichen im

wesentlichen recht- und ordnungsmäßig gearbeitet und das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet hat.

2. Die im Hj. 2001 geleisteten Ausgaben halten sich im Rahmen des Haushaltsplanes bzw. der Beschlüsse der StvV.

3. Zur Beachtung bei der künftigen Haushaltsführung verweisen wir auf die im Bericht enthaltenen Feststellungen und Anregungen. Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung aufgrund der Schriften, Bücher und sonstigen Unterlagen der Kämmerei und der Stadtkasse sowie der erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung und der Jahresabschluss 2001 den gesetzlichen Vorschriften. Es ergaben sich keine wesentlichen Beanstandungen, die einer Entlastung entgegenstehen. Über die Entlastung des Magistrats für die Jahresrechnung 2001 gemäß § 114 HGO kann die Stadtverordnetenversammlung nunmehr entscheiden."

 

Anlage:
Rechnungsabschluss
Jahresrechnung mit Erläuterungsbericht

Verteiler:

14 x Haupt-, Finanz- und Ausschuss für Beteiligungen
  7 x Fraktionen