Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 3.12.2003

Eing. Dat. 3.12.2003

 

Nr. 599

 

Änderung zum Verwaltungshaushalt 2004 des Jugendamtes UA 46510 – Zuschüsse an freie Verbände § 74 –(EP4)
Antrag des Jugendhilfeausschusses gem. § 71 SGB VIII vom 25.11.2003,
DS I (A) 599

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Die durch Kürzung der Landesmittel entstehende Finanzierungslücke im Bereich der
    Erziehungsberatungsstelle des Caritasverbandes Offenbach wird durch kommunale
    Zuschüsse ausgeglichen.

2. Die Haushaltsstelle 46510.70700 (Zuschuss EB- Caritas) wird insgesamt um
    56.640,- € auf 179.350,- € erhöht.

Begründung:

 

Der Erziehungsberatungsstelle des Caritasverbandes ist durch die Kürzungen der Hessischen Landesregierung eine Finanzierungslücke in Höhe von 25.500,- € entstanden, die durch die Erhöhung des kommunalen Zuschusses ausgeglichen werden soll.

 

Nach dem vollständigen Wegfall des bisherigen Landeszuschusses in Höhe von 25.500,- € ist eine Aufrechterhaltung des vollständigen Leistungsangebotes nicht mehr zu gewährleisten, da zudem erhebliche Steigerungen der Beratungszahlen abzusehen sind.

 

Trotz einer möglichen Kompensation des Landeszuschusses durch die Stadt Offenbach besteht jedoch weiterhin eine Unterdeckung in Höhe von 31.140,- €, um einen benötigten Zuschussanteil der öffentlichen Hand in Höhe von 50% zu gewährleisten.

 

Der Erziehungsberatungsstelle des Caritasverbandes kommt im Bereich der Hilfen zur Erziehung eine wesentliche Einsparfunktion zu. Statt teurer stationärer oder teilstationärer Hilfen werden von der Beratungsstelle ambulant, frühzeitig einsetzende, niederschwellige und präventive Hilfen angeboten. Dieses niederschwellige Beratungsangebot ist ein wichtiger Bestandteil der notwendigen psychosozialen Versorgung in der Stadt Offenbach am Main. Der Jugendhilfeausschuss hat sich daher mehrheitlich für die Kompensation des Landeszuschusses in Höhe von 25.500,- € sowie die Erhöhung des Planansatzes auf den benötigten 50%igen Zuschussanteil in Höhe von insgesamt 179.350,- € ausgesprochen.