Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 08.01.2004

Eing. Dat. 08.01.2004

 

Nr. 614

 

Dez.: II (Amt 60)

 

Nahverkehrsplan der Stadt Offenbach a.M. 2007
Antrag Magistratsvorlage Nr. 002/04 vom 07.01.2004, DS I (A) 614

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverord
netenversammlung wie folgt beschließt:

1.
Dem Nahverkehrsplan der Stadt Offenbach für den Planungszeitraum 2003 bis
    2007 ff.
wird zugestimmt.

2.
Der Beschluss über den Nahverkehrsplan der Stadt Offenbach a.M. wird gemäß
    ÖPNV-Gesetz ortsüblich bekannt
gemacht.

3.
Die im Nahverkehrsplan genannten Maßnahmen zum Infrastrukturausbau
   
werden als gesonderte Projektvorlagen vorgelegt.

Begründung:

Aufgrund §12 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Weiterentwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs in Hessen (ÖPNV-Gesetz) hat die Vertretungs­körperschaft des Aufgabenträgers einen Nahverkehrsplan zu beschließen und orts­üblich bekannt zu machen. Er ist dem Regierungspräsidium Darmstadt, der nach Personenbeförderungsgesetz zuständigen Genehmigungsbehörde vorzulegen.

Inhalte und Ziele der Nahverkehrpläne sind im ÖPNV-Gesetz festgelegt:

Der Nahverkehrsplan legt die Ziele und Rahmenvorgaben für das betriebliche Leistungsangebot im öffentlichen Personennahverkehr für einen Zeitraum von 5 Jahren fest.

Der Nahverkehrsplan bildet ferner die Grundlage für die Investitionsprogramme für alle Investitionsmaßnahmen (Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs, Fahr­zeuge, Straßen und Radwege) und ist Grundlage für neue Liniengenehmigungen.

Er ist mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung abzustimmen und in der Bauleitplanung mit den anderen Belangen gegen- und untereinander abzuwägen.

 

Der vorliegende Nahverkehrsplan wurde durch ein vom Bau- und Planungsamt beauftragtes Ingenieurbüro unter Beteiligung der Verkehrsbetriebe (OVB, VU), des Rhein-Main-Verkehrsverbundes, der Genehmigungsbehörde, des Kreises Offenbach, der beteiligten Landesbehörden und Nachbargemeinden sowie aller betroffenen Ämter der Stadt Offenbach erarbeitet und entsprechend dem Arbeits­fortschritt in der Verkehrskommission der Stadt Offenbach erörtert. Diese Vorge­hensweise richtet sich nach dem Leitfaden des hessischen Ministeriums für Wirt­schaft, Verkehr und Landesentwicklung.

Das Ergebnis des vorliegenden Nahverkehrsplans wurde vom Lenkungsausschuss am 15.12.03 verabschiedet.

Die drei Stufen der Angebotskonzeption 2003 bis 2007 enthalten Maßnahmen zur

      Veränderung der Buslinienführung

      Anbindung neuer Baugebiete

      Einrichtung neuer Haltestellen und

      Herstellung notwendiger Infrastruktur.

Die bereits vorgenommenen Linienmaßnahmen zum S-Bahnstart sind im Nahverkehrsplan enthalten.

Das Investitionsvolumen für die Herstellung notwendiger Infrastruktur zu den im Nahverkehrsplan ausdrücklich empfohlenen Maßnahmen, das ausschließlich durch den Nahverkehrsplan bedingt ist, beträgt im Zeitraum 2003 bis 2005 289.000,-- €, für den Zeitraum 2005 bis 2007 90.000,-- € und ab 2007
160.000,-- €.

Der Nahverkehrsplan liegt im Büro der Stadtverordnetenversammlung zur Einsichtnahme aus; darüber hinaus erhält jede Fraktion ein Exemplar.

Anlage

7 x Fraktionen