Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 08.01.2004

Eing. Dat. 08.01.2004

 

Nr. 617

 

Dez.: III (Umweltamt)

 

 

 

 

Beschluss über die Satzung zum Schutz der Grünbestände in der Stadt
Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 0006/04 vom 07.01.2004, DS I (A) 617

 


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung

die in der Anlage beigefügte Satzung zum Schutz der Grünbestände in der Stadt Offenbach am Main

beschließt.


Begründung:

Mit dem Satzungsbeschluss macht die Stadt Offenbach von der Ermächtigung des § 26 des novellierten Hessischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (HeNatG, GVBl. I S. 614, 2002) Gebrauch, Grünbestände im baurechtlichen Innenbereich nach § 34 BauGB und im Geltungsbereich qualifizierter B-Pläne unter Schutz zu stellen. Die Satzung tritt an die Stelle der bisherigen Baumschutzsatzung, sie orientiert sich an den Vorgaben eines Mustersatzungsentwurfs des Hessischen Städte- und Gemeindebundes.

Die Bürgerbeteiligung gem. § 3 BauGB wurde durchgeführt, erbrachte jedoch keine Anregungen oder Bedenken, so dass eine Beschlussfassung über deren Behandlung entfällt. Der Naturschutzbeirat der unteren Naturschutzbehörde hat den Satzungsentwurf gebilligt, die Kommission für Umweltschutz empfiehlt die Inkraftsetzung der Satzung in der vorliegenden Form.

 

Anlage:
Satzung zum Schutz der Grünbestände
in der Stadt Offenbach am Main