Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 3.03.2004

Eing. Dat. 2.03.2004

 

Nr. 633


Übernahme der Kosten für den freiwilligen Polizeidienst durch das Land Hessen
Antrag SPD, Bündnis90/ Die Grünen und FWG vom 2.03.2004, DS I (A) 633

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Land Hessen wird unter Verweis auf das Konnexitätsprinzip aufgefordert, die
Kosten für den freiwilligen Polizeidienst in der Stadt Offenbach auch weiterhin in
voller Höhe zu tragen.

Die Offenbacher Landtagsabgeordneten werden aufgefordert, in diesem Sinne auf
die laufende Gesetzesnovelle Einfluss zu nehmen.

Begründung:

 

Der im Jahr 2000 auf Initiative des Landes Hessen eingeführte freiwillige Polizeidienst wurde als Modellprojekt in Offenbach bisher aus Landesmitteln finanziert, das Land ist alleiniger Träger. Die vom Innenministerium angestrebte landesweit einheitliche Umsetzung sieht nun vor, auch in Offenbach eine gemeinsame Trägerschaft von Land und Kommune zu installieren.

 

Auf Offenbach kämen dann die Kosten für die Aufwandsentschädigung zu, für Ausbildung, Bekleidung und Ausrüstung will das Land aufkommen. Dieses Vorhaben entspricht nach Auffassung der Antrag stellenden Fraktionen nicht dem Konnexitätsprinzip, da das Land als „Besteller“ der Leistung nicht die gesamten Kosten tragen will. Hier sollen in bewährter Weise Kosten auf die Kommunen abgewälzt werden.

 

Vor diesem Hintergrund sind die Offenbacher Landtagsabgeordneten, insbesondere sofern sie der Regierungsmehrheit in Wiesbaden angehören, gefordert, wenn es darum geht, weitere finanzielle Belastungen der Stadt Offenbach durch Entscheidungen der Landesregierung zu verhindern.