Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 04.03.2004

Eing. Dat. 04.03.2004

 

Nr. 634

 

Dez.: II


Zuschuss Sonderschule Körperbehinderte Kreis/Stadt - Haushaltsstelle
27010.98200

hier: Zusätzliche Kostenbeteiligung für die Durchführung unabweisbarer
Instandsetzungsarbeiten an der gemeinsamen Einrichtung „Erich Kästner-Schule
(Sonderschule)" des Kreises Offenbach und der Stadt Offenbach am Main in
Langen.
Antrag Magistratvorlage Nr. 050/04 vom 03.03.2004, DS I (A) 634

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der Durchführung von Instandsetzungsarbeiten zur Gewährleistung des
    Schulbetriebes an der Heizzentrale, den Heizleitungen/-körpern und dem Dach der
    gemeinsamen Einrichtung in Langen mit einem städtischen Anteil von
    ca. 299.700 Euro wird zugestimmt.

2. Die insgesamt erforderlichen Haushaltsmittel von 314.340 Euro wurden bei der
    Haushaltsstelle 27010.98200 – Zuschuss Sonderschule Körperbehinderte
    Kreis/Stadt- im Nachtragshaushaltsplan 2003 bereitgestellt, die Übertragung in das
    Jahr 2004 ist beantragt.

3. Die Auszahlung des Zuschusses darf erst erfolgen, wenn die Genehmigung des
    Nachtragshaushaltsplanes durch die Aufsichtsbehörde erteilt wurde.

4. Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung
    des Vermögenshaushaltes.

Begründung:
Der Kreis Offenbach hat dringend notwendige Instandsetzungsmaßnahmen in Höhe von ca. 895.000 Euro angemeldet und wegen der Dringlichkeit teilweise bereits begonnen, um den Schulbetrieb sicherstellen zu können. Der städtische Anteil an diesen Maßnahmen beträgt inclusive der Vorauszahlung und der Kostenbeteiligung für die umfassende Erstinvestition in 1985 ca. 314.340 Euro.

Gemäss § 7 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb einer Schule für Körperbehinderte (Sonderschule) des Kreises und der Stadt Offenbach am Main vom 08.04.1987 beteiligt sich die Stadt an den umfassenden Erweiterungs- und Umbaukosten des genehmigten Raumprogrammes und trägt gemeinsam die laufenden Kosten der Schule im Verhältnis der Schülerzahlen aus beiden Kommunen. Das städtische Rechtsamt und das Revisionsamt wurden zur Überprüfung der Forderung des Kreises eingeschaltet und stellten fest, dass aus dem bestehenden Vertrag eine Kostenbeteiligungspflicht erwächst. Zur Zeit besuchen 17 körperbehinderte Offenbacher Schülerinnen und Schüler die Einrichtung in Langen, um eine adäquate Beschulung zu erhalten. Dem stehen 48 Schülerinnen und Schüler aus dem Kreis gegenüber.