Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 04.03.2004
Eing. Dat. 04.03.2004
Nr. 636
Dez.: II (Amt 60)
Teilsanierung der Elektroanlagen -3. Teil- am Hauptgebäude der Feuerwehr, Rhönstraße 10,
63071 Offenbach a.M.
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 052/04 vom 03.03.2004, DS I (A) 636
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der Teilsanierung -3. Teil- der Elektroanlagen im Hauptgebäude der Feuerwehr,
Rhönstraße 10, 63071 Offenbach a.M., nach der von der GBM in Zusammenarbeit mit
Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung,
abschließend mit 288.500,-- € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle 13000.94030
„Feuerwache Rhönstraße, Sanierung Elektroanlage" vorbehaltlich der
Resteübertragung wie folgt bereitgestellt:
Haushaltsreste: 288.500,-- €
3. Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung des
Vermögenshaushaltes.
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat bereits mit Beschlüssen vom 26.08.1999 (DS l (A) 524) und vom 24.08.2000 (DS l (A) 753) den Teilen 1 und 2 der Teilsanierung der Elektroanlagen mit Kosten von insgesamt 270.984,70 € (530.000,-- DM) zu Lasten der Haushaltsstelle 13000.94030 „Feuerwache Rhönstraße, Sanierung Elektroanlage" zugestimmt.
Nachdem diese Arbeiten in Kürze fertig gestellt sind, ist nunmehr die Durchführung des 3. Teiles vorgesehen, damit ein ordnungsgemäßer, reibungsloser Betriebsablauf gewährleistet wird. Hierüber wurde vom Ingenieurbüro Sauerwein im Auftrag der GBM GmbH eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionssamt geprüft, mit 288.500,- € abschließt.
Hauptbestandteile der vorliegenden Kostenberechnung sind:
• Fortführung der Erneuerung der Starkstrominstallation mit
Leitungsführungssystemen, Potentialausgleich und innerem Blitzschutz
• Erneuerung von Beleuchtungsanlagen, einschließlich Sicherheitsbeleuchtung
und Hofbeleuchtung
• Erneuerung der Gefahrenmelde- und Hausalarmanlage
• Brandschutzmaßnahmen an haustechnischen Anlagen
Als Abschluss der Elektroarbeiten ist ein 4. Teil geplant, der frühestens im Jahr 2006 in Angriff genommen werden soll. Hierüber wird der Stadtverordnetenversammlung zur gegebenen Zeit eine separate Projektvorlage unterbreitet.
Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.
Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen)
Im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegt eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.