Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 04.03.2004

Eing. Dat. 04.03.2004

 

Nr. 636

 

Dez.: II (Amt 60)

Teilsanierung der Elektroanlagen -3. Teil- am Hauptgebäude der Feuerwehr, Rhönstraße 10,
63071 Offenbach a.M.
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 052/04 vom 03.03.2004, DS I (A) 636

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der Teilsanierung -3. Teil- der Elektroanlagen im Hauptgebäude der Feuerwehr,
  
Rhönstraße 10, 63071 Offenbach a.M., nach der von der GBM in Zusammenarbeit mit
   Dritten erstellten und vom Revisions
amt geprüften detaillierten Kostenberechnung,
   abschließend mit 288.500,-- €
einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

2.
Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle 13000.94030
   
„Feuerwache Rhönstraße, Sanierung Elektroanlage" vorbehaltlich der
    Resteübertragung wie folgt bereitgestellt:

   
Haushaltsreste:               288.500,-- €

3. Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung des
    Vermögenshaushaltes.

Begründung:

Die Stadtverordnetenversammlung hat bereits mit Beschlüssen vom 26.08.1999 (DS l (A) 524) und vom 24.08.2000 (DS l (A) 753) den Teilen 1 und 2 der Teilsanierung der Elektroanlagen mit Kosten von insgesamt 270.984,70 € (530.000,-- DM) zu Lasten der Haushaltsstelle 13000.94030 „Feuerwache Rhönstraße, Sanierung Elektroanlage" zugestimmt.

Nachdem diese Arbeiten in Kürze fertig gestellt sind, ist nunmehr die Durchführung des 3. Teiles vorgesehen, damit ein ordnungsgemäßer, reibungsloser Betriebsablauf gewährleistet wird. Hierüber wurde vom Ingenieurbüro Sauerwein im Auftrag der GBM GmbH eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionssamt geprüft, mit 288.500,- € abschließt.

Hauptbestandteile der vorliegenden Kostenberechnung sind:

      Fortführung der Erneuerung der Starkstrominstallation mit
Leitungsführungssystemen, Potentialausgleich und innerem Blitzschutz

      Erneuerung von Beleuchtungsanlagen, einschließlich Sicherheitsbeleuchtung
und Hofbeleuchtung

      Erneuerung der Gefahrenmelde- und Hausalarmanlage

      Brandschutzmaßnahmen an haustechnischen Anlagen

Als Abschluss der Elektroarbeiten ist ein 4. Teil geplant, der frühestens im Jahr 2006 in Angriff genommen werden soll. Hierüber wird der Stadtverordnetenversammlung zur gegebenen Zeit eine separate Projektvorlage unterbreitet.

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen)

Im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegt eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.