Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 04.03.2004

Eing. Dat. 04.03.2004

 

Nr. 637

 

Dez.: III (ESO)

 

 


Aufhebung der Satzung über die Feuerbestattungsanlage der Stadt Offenbach am Main (Betriebsordnung)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 057/04 vom 03.03.2004 DS I (A) 637


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

Die Satzung über die Feuerbestattungsanlage der Stadt Offenbach am Main (Betriebsordnung) vom 27.05.1993 wird aufgehoben.


Begründung

Durch die Herausnahme der Leistungen des Krematoriums Offenbach am Main aus der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung sowie die Änderung der Satzung über die Friedhofsordnung der Stadt Offenbach am Main ist es notwendig, die Betriebsordnung des Krematoriums in der seitherigen Form als Satzung formell aufzuheben.

 

Als Ersatz hierfür wird eine Betriebsordnung mit gleichem Inhalt durch die Betriebskommission erlassen.

 

Die Betriebskommission des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen, hat in ihrer Sitzung am 26.02.2004 einen gleichlautenden Beschluss gefasst.

 

Aufgrund der Priorität der Herausnahme des Bereiches der Kremationen aus dem Gebührenrecht ist eine Beschlussfassung in der nächstmöglichen Stadtverordnetenversammlung zweckmäßig. Da die Betriebskommission des ESO aufgrund der organisatorischen Vorlaufzeiten erst am 26.02.04 stattgefunden hat, muss die reguläre Abgabefrist für Magistratsvorlagen leider überschritten und die Vorlage als Nachtragsvorlage eingebracht werden.

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