Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 19.04.2004
Eing. Dat. 15.04. 2004
Nr. 651
Dez.: II
Brandschutz- und Sanierungsmaßnahmen im Rathaus Offenbach (2. Bauabschnitt)
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 102/04 vom 14.04.2004, DS I (A) 651
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Den Brandschutz- und Sanierungsmaßnahmen im Rathaus Offenbach
(2. Bauabschnitt), nach der von den Architekten Christl + Bruchhäuser, Frankfurt a.M.,
in Zusammenarbeit mit dem Büro Bühlen und Sieweck, Offenbach a.M. erstellten und
vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit
1.165.000,-€ einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle 06300.94100
"Sicherheitsmaßnahmen Brandverhütung" wie folgt bereitgestellt:
Haushaltsausgabereste: 569.000,-- €
Haushaltsplan 2004: 300.000,-- €
Haushaltsplan 2005: 296.000,-- €
Gesamt: 1.165.000,-- €
Zum Zwecke der Beauftragung von Ingenieur- und Bauleistungen ist im
Haushaltsplan 2004 eine Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 296.000,-- € enthalten.
3. Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung
des Vermögenshaushaltes.
Begründung:
Im Zusammenhang mit der Einrichtung des Bürgerbüros wurden im Jahr 2000 in einem
1. Bauabschnitt die in diesem Teil des Rathauses notwendigen Brandschutzmaßnahmen durchgeführt. (Projektbeschluss des Magistrats vom 09.02.2000 über 97.145 € bzw. seinerzeit 190.000 DM).
Entsprechend der gemeinsam mit dem Bauaufsichtsamt und der Berufsfeuerwehr
Offenbach vorgenommenen Priorisierung, ergibt sich nunmehr die Notwendigkeit,
in einem 2. Bauabschnitt, vorrangig folgende Sofortmaßnahmen des Personenschutzes durchzuführen:
Frühalarmierung
• Erneuerung der Brandmeldeanlage
• Einbau einer elektroakustischen Alarmierungsanlage
Rettungswegsicherung
• Spülluftanlage im Kerntreppenhaus
• Rauchabzugsanlagen im Foyer
• Änderungen an Notausgangstüren im EG
• Herrichten von Fluchtwegen und Beschilderungen
Für diesen 2. Bauabschnitt wurde im Auftrag des Bau- und Planungsamtes, von den Archi-tekten Christl + Bruchhäuser, Frankfurt a.M., in Zusammenarbeit mit dem Büro Bühlen und Sieweck, Offenbach a.M., eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 1.165.000,-- € abschließt.
Über diese zwingenden Sofortmaßnahmen hinaus sind in den Folgejahren weitere Brand-schutzmaßnahmen in Verbindung mit notwendigen Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Der Stadtverordnetenversammlung werden hierüber zur gegebenen Zeit gesonderte Projektvorlagen unterbreitet.
Mit der Durchführung der Maßnahme soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.
Die Mittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.
Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und –tilgungen).
Im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte, geprüfte Kostenberechnung für den vorliegenden 2. Bauabschnitt zur Einsicht-nahme aus.
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