Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 22.04.2004
Eing. Dat. 21.04.2004
Nr. 654
Umsetzung von Hartz-IV in Offenbach
Antrag der FDP vom 21.04.2004, DS I (A) 654
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II in Offenbach organisatorisch bewältigt werden soll und welche finanziellen Auswirkungen zu erwarten sind.
Insbesondere möge der Magistrat prüfen und berichten,
- welche Personalausstattung für die „Arbeitsgemeinschaft“ von Bundesagentur
und Stadt im Jobcenter erforderlich sein wird;
- welche strukturellen und personellen Veränderungen in der Stadtverwaltung
voraussichtlich vorzunehmen sind;
- ob - und gegebenenfalls mit welchen - zusätzlichen Kosten für die Stadt ab 2005
zu rechnen ist;
- wie das so genannte „Optionsmodell“ aus Offenbacher Sicht zu bewerten ist, falls
dieses doch noch als Wahlmöglichkeit angeboten wird.
Begründung:
Im so genannten „Hartz-IV-Gesetz“ ist vorgesehen, die bisherige Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für erwerbsfähige Personen zum „Arbeitslosengeld II“ zusammen zu legen. Dieses besteht aus einer „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ in Höhe von 345 Euro pro Kopf und Monat zuzüglich Unterkunftskosten. Die Grundsicherung soll von der Bundesagentur für Arbeit getragen werden, die Unterkunftskosten von den Kommunen. Um ein Nebeneinander von Zuständigkeiten zu vermeiden, soll in den Jobcentern eine „Arbeitsgemeinschaft“ gegründet werden, die die Leistungen der Agentur und der Kommune bündelt.
Neue Modellrechnungen gehen von einer erhebliche Mehrbelastung für die Kommunen aus. Während die neue Aufgaben- und Kostenverteilung ursprünglich zu einer Gesamtentlastung der Kommunen in Höhe von 2,5 Millionen Euro führen sollte, rechnet der Städte- und Gemeindebund umgekehrt mit einer Mehrbelastung von 2,4 Milliarden Euro. Es wird auch allgemein ein erhöhter Verwaltungsaufwand für die Kommunen erwartet. Die notwendigen organisatorischen Veränderungen sind jedenfalls erheblich und sollten rechtzeitig vorbereitet und in den Auswirkungen für die Stadtverordnetenversammlung nachvollziehbar sein.
Ursprünglich war auch die Möglichkeit vorgesehen, dass Kommunen oder Landkreise die gesamte Zuständigkeit für Bezieher des Arbeitslosengeldes II übernehmen und selbst in die Arbeitsvermittlung einsteigen können. Die „Grundsicherung“ und eine Verwaltungskostenpauschale sollte dann den Trägern direkt vom Bund erstattet werden. Ob dieses – vor allem von Landkreisen bevorzugte - „Optionsmodell“ weiterhin angeboten wird, ist fraglich. Die antragstellende Fraktion ist der Auffassung, dass diese Variante die Stadt auch deutlich überfordern würde. Vorsorglich sollte man diese aber in die Überlegungen einbeziehen und eine eventuell erforderliche Entscheidung rechtzeitig vorbereiten.
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