Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 22.04.2004

Eing. Dat. 22.04.2004

 

Nr. 657

 

Dez.:III

 

 


Neufassung der Abfallgebührensatzung (AbfGS) der Stadt
Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 121/04 vom 21.04.2004, DS I (A) 657

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung die in der Anlage beigefügte

Neufassung der Abfallgebührensatzung (AbfGS) der Stadt
Offenbach am Main

 


beschließt.

Begründung

Bei dieser Neufassung der Abfallgebührensatzung handelt es sich zunächst um die Anpassung des § 3 Abs. 1 (Gebührenpflichtige) an die Änderung der Abfallsatzung bezüglich der Gewerbeabfallverordnung. Hier waren die Gebührenpflichtigen für die Pflicht-Restmülltonne aufzunehmen.

 

Weiterhin erfolgt die EURO-Umstellung, welche im Wesentlichen keine Gebührenneuberechnung beinhaltet.

 

Es wurde berücksichtigt, dass eine Anpassung bzw. Änderung von Gebühren nicht erfolgen soll. Erhebliche Auswirkungen auf die Gebührenkalkulation werden sich bei der vorgeschlagenen Änderung voraussichtlich nicht ergeben.

 

Im Bereich der Jahresgebühr war es jedoch erforderlich den Jahres-Euro-Betrag so zu runden, dass eine Teilung durch 12 möglich ist. Die Rechung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Bereits jetzt kommt es in den Gebührenbescheiden zu Rundungsdifferenzen, die durch die Umrechnung des DM-Betrages entstehen. Eine Reihe Gebührenpflichtiger hat sich deswegen bereits beklagt und eine Erstattung der Cent-Beträge gefordert.

 

Die Gebühr für den Müllsack wurde von, genau gerechnet, 1,79 €  auf 1,80 € aufgerundet

 

Anlage:

Abfallgebührensatzung

Synopse