Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 10.05.2004

Eing. Dat. 10.05.2004

 

Nr. 661

 

 

 

 

S-Bahnunterführung Bieber
Antrag der CDU vom 10.05.2004, DS I (A) 661



Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Verkehrskommission zu prüfen und zu berichten, wie Schäden an der S-Bahnunterführung Seligenstädter Straße durch zu hohe Kraftfahrzeuge verhindert werden können.



Begründung:

 

An der S-Bahnunterführung Seligenstädter Straße bleiben zu hohe Kraftfahrzeuge regelmäßig am Brückenbauwerk hängen, auch die dort quer aufgehängten Warnbaken sind dementsprechend beschädigt. Hierdurch entstehen Verkehrsstaus, volkswirtschaftlicher Schaden, Lärm- und Umweltbelastungen.

Zwar wurde bei der Planung der S-Bahnunterführung von vornherein daran gedacht, Lkw-Durchgangsverkehr aus dem Bieberer Ortskern herauszuhalten, jedoch werden die aufgestellten Hinweisschilder von vielen Lkw-Fahrern nicht beachtet.

Es erscheint daher der antragstellenden Fraktion notwendig, nochmals kurz vor der Unterführung weitere Hinweise an die Fahrzeugführer zu geben.

 

Die zwischenzeitlich durchgeführte Installation von fest an der Brücke verankerten „Brückenleitmalen“, die stabiler und auffälliger als die bisherigen, provisorischen, Höhenbegrenzungen sind, haben nicht zum Erfolg geführt.

Auch diese wurden bereits kurze Zeit nach der Anbringung schon beschädigt.

 

Die antragstellende Fraktion denkt bei ihrer Anregung insbesondere an höhenmessende Lichtschrankenanlagen mit entsprechend hell aufleuchtendem Hinweis auf die zu große Höhe, die Führer von zu hohen Fahrzeugen schon ein großes Stück vor der Unterquerung warnen.

Diese Möglichkeit sollte, unabhängig von entstehenden Kosten, im Hinblick auf den Zustand und die Dauerhaftigkeit des Brückenbauwerkes und die so vermeidbaren Behinderungen des Verkehrs durch die Bergung eines verkeilten Fahrzeuges, in Zusammenarbeit mit der Verkehrskommission geprüft werden.

___________________________________________________________________