Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 17.05.2004
Eing. Dat. 14.05.2004
Nr. 665
Mobilfunkantennen auf öffentlichen Gebäuden
Antrag PDS vom 14.05.2004, DS I (A) 665
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Zum Schutz der Offenbacher Bevölkerung vor zunehmendem Elektrosmog wird der Magistrat aufgefordert, folgende Maßnahmen zu prüfen und entsprechend zu berichten:
1. Vorzeitiges vertragsgemäßes Entfernen von Mobilfunkantennen von Gebäuden
städtischer bzw. stadtnaher Eigentümer.
2. Grundsätzliche Nichtverlängerung bestehender Verträge.
3. Keine neuen Vertragsabschlüsse.
4. Öffentliche Empfehlung an private Hauseigentümer ebenso zu verfahren.
Begründung:
In den Auseinandersetzungen um die gesundheitlichen Gefahren der
elektromagnetischen Strahlungen von Mobilfunkantennen wird von den Befürwortern betont, einen eindeutigen wissenschaftlichen Nachweis über die Gefährdung gäbe es
nicht. Viele Mediziner, Baubiologen u. a. Berufsgruppen führen jedoch unzählige
Fakten und Argumente für einen Gesundheitsschutz durch Reduktion der Grenzwerte usw. an, die zeigen, wie vor einer Entscheidung der Debatte die Notwendigkeit besteht, rechtzeitig vorbeugend tätig zu werten. Viele Städte und Gemeinden sind daher politisch aktiv, auch die Stadt Offenbach durch die Veröffentlichung eines Standortkatasters. Bei diesem ersten Schritt sollte es angesichts der Verdichtung durch die UMTS -Technik nicht bleiben.
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