Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 17.05.2004

Eing. Dat. 14.05.2004

 

Nr. 665

 

 

 

Mobilfunkantennen auf öffentlichen Gebäuden
Antrag PDS vom 14.05.2004, DS I (A) 665


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Zum Schutz der Offenbacher Bevölkerung vor zunehmendem Elektrosmog wird der Magistrat aufgefordert, folgende Maßnahmen zu prüfen und entsprechend zu berichten:

    1.  Vorzeitiges vertragsgemäßes Entfernen von Mobilfunkantennen von Gebäuden
         städtischer bzw. stadtnaher Eigentümer.
    2.  Grundsätzliche Nichtverlängerung bestehender Verträge.
    3.  Keine neuen Vertragsabschlüsse.
    4.  Öffentliche Empfehlung an private Hauseigentümer ebenso zu verfahren.


Begründung:

 

In den Auseinandersetzungen um die gesundheitlichen Gefahren der

elektromagnetischen Strahlungen von Mobilfunkantennen wird von den Befürwortern betont, einen eindeutigen wissenschaftlichen Nachweis über die Gefährdung gäbe es

nicht. Viele Mediziner, Baubiologen u. a. Berufsgruppen führen jedoch unzählige

Fakten und Argumente für einen Gesundheitsschutz durch Reduktion der Grenzwerte usw. an, die zeigen, wie vor einer Entscheidung der Debatte die Notwendigkeit besteht, rechtzeitig vorbeugend tätig zu werten. Viele Städte und Gemeinden sind daher politisch aktiv, auch die Stadt Offenbach durch die Veröffentlichung eines Standortkatasters. Bei diesem ersten Schritt sollte es angesichts der Verdichtung durch die UMTS -Technik nicht bleiben.

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