Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 26.05.2004

Eing. Dat. 29.04.2004

 

Nr. 666

 

 


Keine Arbeitszeitverlängerung im Öffentlichen Dienst
Antrag der PDS vom 29.04.2004, DS I (A) 666

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main lehnt die von der
    hessischen Landesregierung beabsichtigte Verlängerung der Arbeitszeit der
    Angestellten, Arbeiterinnen und Arbeiter des Landes ab. Die Stadtverordneten-
    versammlung appelliert daher an die hessische Landesregierung, den Austritt des
    Landes Hessen aus der Tarifgemeinschaft der Länder rückgängig zu machen und
    die Verlängerung der Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Landes auf 42
    Stunden zurückzunehmen.

2. Als Mitglied der Vereinigung kommunaler Arbeitgeber spricht sich die Stadt
    Offenbach am Main gegen eine Verlängerung der Arbeitszeit kommunaler
    Bediensteter sowie gegen Kürzungen des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes und
    andere Tarifverschlechterungen aus.

Begründung:

Die Arbeitszeitverlängerung um rund 9 Prozent wird mittelfristig zu einem Stellenabbau in demselben Umfang führen, was angesichts der Lage auf dem hessischen Arbeitsmarkt nicht zu verantworten ist. Dies gilt um so mehr, als daraus ein weiterer Verlust an Kaufkraft resultiert, der wiederum weitere Arbeitslose im Bereich der privaten Wirtschaft nach sich zieht. Die geplante Verlängerung der Arbeitszeit der Landesbediensteten von 38,5 auf 42 Stunden würde bundesweit zum Abbau weiterer 400.000 und in Hessen von rund 13.500 Stellen (8.100 Beamtinnen und Beamte und 5.400 Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter) führen.

Seit 1991 haben die Bundesländer bereits 600.000 Vollzeitstellen beseitigt. Das angestrebte Ziel der Kostenersparnis wurde damit jedoch nicht erreicht: Anders als die Privatwirtschaft muss die öffentliche Hand selbst für die Folgekosten der Vernichtung von Arbeitsplätzen aufkommen; die eingesparten Kosten werden durch Mehrausgaben für die Arbeitslosigkeit und Steuermindereinnahmen fast vollständig aufgezehrt.

Ferner müssen die „innerbetrieblichen“ Folgen von Arbeitszeitverlängerungen berücksichtigt werden: Sie werden sich in erheblichem Maße negativ auf das Betriebsklima und die Mitarbeitermotivation auswirken, was wiederum zu einem Qualitätsverlust bei den öffentlichen Dienstleistungen führen wird. Außerdem wird der Altersdurchschnitt der Beschäftigten des Landes ansteigen, weil der Stellenabbau nicht durch Entlassungen, sondern über einen Einstellungsstopp realisiert werden wird. Dies wird auf der einen Seite zu einer Überlastung älterer Beschäftigter führen. Andererseits wird jungen Menschen eine gesicherte Lebensperspektive genommen, wenn beispielsweise die Auszubildenden des Landes nicht mehr übernommen werden können.

Gerade im Hinblick auf den zu erwartenden steigenden Altersdurchschnitt der Beschäftigten sind auch erhebliche gesundheitliche Folgen zu erwarten: Angesichts der immer weiter fortschreitenden Arbeitsverdichtung und -beschleunigung, wie sie beispielsweise mit dem Einsatz elektronischer Bürokommunikation einhergeht, steigen die gesundheitlichen Risiken für die Beschäftigten, wenn die Arbeitszeit zusätzlich verlängert wird.

Der Ausstieg aus der Tarifgemeinschaft der Länder trägt zu einer weiteren Aufweichung der Flächentarifverträge bei und zielt kaum verhohlen auf eine Beschneidung des Einflusses der Gewerkschaften. Eine weitere Schwächung der Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und -nehmer wirkt sich angesichts der schwierigen Situation auf dem Arbeitsmarkt und angesichts der Hartz-Gesetze verheerend aus, da viele Arbeitnehmerrechte auf Grund des Zwangs, Arbeit zu allen Bedingungen anzunehmen, ohnehin häufig nur noch auf dem Papier bestehen.

Aus diesen Gründen ist eine Verlängerung der Arbeitszeiten der Beschäftigten der Stadt Offenbach am Main und des Landes abzulehnen.