Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 27.05.2004

Eing. Dat. 24.05.2004

 

Nr. 667

 

Dez.: I (Amt 10)


Wahl der Schöffen;
hier: Aufstellung der Vorschlagsliste Amtszeit 01.01.2005 - 31.12.2008
Antrag Magistratsvorlage Nr. 141/04 vom 19.05.2004, DS I (A) 667

Die Stadtverordnetenversammlung wolle

a) gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes die Aufnahme der im beiliegenden Verzeichnis
   
aufgeführten Personen in die Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen
   
   
beschließen

   
(für die Aufnahme der Vorschläge in die Liste ist die Zustimmung von 2/3 der gesetzlichen
    Mitgliederzahl erforderlich);

b) 5 Vertrauenspersonen und 2 Ersatzmitglieder als Beisitzerinnen oder Beisitzer des
    Schöffen
wahlausschusses

   
wählen

   
(2/3-Mehrheit wie unter a) erforderlich).

Begründung:

 

a) Nach § 36 Gerichtsverfassungsgesetz und den hierzu ergangenen Ausführungsbestimmungen

    ist eine Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen aufzustellen.

 

    Die in der Liste aufgeführten Personen wurden von den in der Stadtverordnetenversammlung

    vertretenen Parteien, der Arbeiterwohlfahrt, der Frei-religiösen Gemeinde und den

    Gewerkschaften vorgeschlagen.

    Teilweise haben sich auch Bürgerinnen und Bürger direkt um die Aufnahme in die
    Schöffenliste beworben.

b) Weiterhin tritt gem. § 40 Gerichtsverfassungsgesetz beim Amtsgericht ein Ausschuss
    zu
sammen, der über die gegen die Vorschlagsliste erhobenen Einsprüche zu entscheiden
    und die für die nächsten vier Geschäftsjahre (01.01.2005 - 31.12.2008) erforderliche Zahl der
    Schöffinnen und Schöffen auszuwählen hat. Dem Ausschuss gehören ein Amtsrichter als
    Vorsitzender, ein von der Landesregierung bestimmter Verwaltungsbeamter und zehn
   
Vertrauenspersonen als Beisitzer an.

    Da der Amtsgerichtsbezirk Offenbach a.M. auch einen Teil des Kreises Offenbach umfasst,
    werden lediglich 5 Vertrauenspersonen von der Stadtverordnetenversammlung der
Stadt
    Offenbach a.M. gewählt.

Anlage