Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 27.05.2004
Eing. Dat. 24.05.2004
Nr. 667
Dez.: I (Amt 10)
Wahl der Schöffen; hier: Aufstellung der Vorschlagsliste Amtszeit 01.01.2005 - 31.12.2008
Antrag Magistratsvorlage Nr. 141/04 vom 19.05.2004, DS I (A) 667
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
a) gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes die Aufnahme der im beiliegenden Verzeichnis
aufgeführten Personen in die Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen
beschließen
(für die Aufnahme der Vorschläge in die Liste ist die Zustimmung von 2/3 der gesetzlichen
Mitgliederzahl erforderlich);
b) 5 Vertrauenspersonen und 2 Ersatzmitglieder als Beisitzerinnen oder Beisitzer des
Schöffenwahlausschusses
wählen
(2/3-Mehrheit wie unter a) erforderlich).
Begründung:
a) Nach § 36 Gerichtsverfassungsgesetz und den hierzu ergangenen Ausführungsbestimmungen
ist eine Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen aufzustellen.
Die in der Liste aufgeführten Personen wurden von den in der Stadtverordnetenversammlung
vertretenen Parteien, der Arbeiterwohlfahrt, der Frei-religiösen Gemeinde und den
Gewerkschaften vorgeschlagen.
Teilweise haben sich auch Bürgerinnen und Bürger direkt um die Aufnahme in die
Schöffenliste beworben.
b) Weiterhin tritt gem. § 40 Gerichtsverfassungsgesetz beim Amtsgericht ein Ausschuss
zusammen, der über die gegen die Vorschlagsliste erhobenen Einsprüche zu entscheiden
und die für die nächsten vier Geschäftsjahre (01.01.2005 - 31.12.2008) erforderliche Zahl der
Schöffinnen und Schöffen auszuwählen hat. Dem Ausschuss gehören ein Amtsrichter als
Vorsitzender, ein von der Landesregierung bestimmter Verwaltungsbeamter und zehn
Vertrauenspersonen als Beisitzer an.
Da der Amtsgerichtsbezirk Offenbach a.M. auch einen Teil des Kreises Offenbach umfasst,
werden lediglich 5 Vertrauenspersonen von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach a.M. gewählt.
Anlage