Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 2.06.2004

Eing. Dat. 2.06.2004

 

Nr. 670


Parkplatzkosten
Antrag CDU vom 2.06.2004, DS I (A) 670

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

1. Das Parken von Pkw auf öffentlichen Wegen und Plätzen in Offenbach ist für 15
    Minuten kostenfrei, die Überwachung erfolgt durch Aus- und Umrüstung der
    Parkautomaten auf entsprechende „Null-Tastaturen“;
2. das Parken von Pkw auf öffentlichen Wegen und Plätzen in Offenbach ist ab 17.00
    Uhr grundsätzlich kostenfrei, ausgenommen hiervon sind ausgewiesene
    Bewohner-Parkzonen.

Begründung:

 

§ 6a Abs. 6 StVG stellt die Rechtsgrundlage der Erhebung von Gebühren beim Parken auf öffentlichen Straßen, andererseits gestattet diese Vorschrift aber auch, kostenfreies Parken zu erlauben und die Überwachung der Parkzeit durch entsprechende Maßnahmen durchzuführen.

Wesentlicher Gedanke der Vorschrift ist, dass die Nutzung des Parkraums durch eine möglichst hohe Anzahl von Verkehrsteilnehmern gewährleistet werden und Dauerparker vermieden werden sollen.

Dies bedeutet aber auch, dass die Kommune durch eigenen Beschluss festlegen kann, für einen bestimmten Zeitraum, hier 15 Minuten, das Parken kostenlos zu ermöglichen.

In geringem Umfange mögen Einnahmeausfälle zu erwarten sein, die aber zu verkraften sind. Gleiches gilt für die Umrüstung von Parkscheinautomaten; wenn dies auch mit Kosten verbunden ist, darf hier nicht nur kurzfristig gedacht werden, Langzeitperspektiven sind vorrangig.

Neuanschaffungen der Automaten haben gleichfalls mit der entsprechenden Ausrüstung zu erfolgen.

 

Auch entspricht es der eingangs zitierten Vorschrift des StVG, nach 17.00 Uhr das Parken auf öffentlichen Straßen grundsätzlich freizugeben.

Dauerparker, wie beispielsweise Besucher oder Arbeitnehmer, die ihr Fahrzeug den ganzen Tag an einem Platz abstellen, sind um diese Uhrzeit nicht mehr zu erwarten.

Dieses Modell hat sich in Hanau bereits bewährt. Dort kostet das Parken ab 17.00 Uhr auf öffentlichen Verkehrsflächen nichts, wer beispielsweise um 16.30 Uhr einen Euro einwirft, dem schreibt der Parkautomat nicht verbrauchte Zeit für den nächsten Tag gut.

Hingegen wird die Nutzung von Parkautomaten in Offenbach teilweise bis 22.00 Uhr vorgeschrieben; die Überwachung erfolgt durch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes.

 

Mit diesen Initiativen will die antragstellende Fraktion anregen, die Anziehungskraft der Innenstadt und insbesondere für den Einzelhandel zu verbessern. Gerade nach Beendigung der allgemeinen Arbeitszeit sollten Besucherinnen und Besuchern in verbessertem Maße die Möglichkeit gegeben werden, noch in Ruhe und ohne Kostendruck einkaufen gehen zu können.