Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 03.06.2004

Eing. Dat. 03.06.2004

 

Nr. 674

 

Dez.: II (Amt 60)

 

Aufstellung des Bebauungsplanes  Nr. 563 A für den Bereich des Hafens  Offenbach.
-Städtebaulicher Rahmenplan für die Entwicklung des Hafens Offenbach.
Magistratsvorlage Nr. 161/04 vom 02.06.2004, DS I (A) 674

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Für das Gebiet des Hafens Offenbach in der Gemarkung Offenbach, Flur 3, 4, 5
    und 37 nördlich der Straße – Nordring- zwischen Goethering und Carl-Ulrich-
    Brücke ist ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung Nr. 563A -Hafen Offenbach,
    Mainviertel- aufzustellen.

    Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB ist im Uhrzeigersinn umgrenzt:

    Im Süden: von den südlichen Grenzen der Straßenflurstücke Nordring, Fl. 4, Nr.
    373/3, 372/2, 385/2 und der Verlängerung dieser Grenze nach Westen bis zur
    westlichen Grenze des Goetheringes, zugleich die südl. Grenze des
    Straßenflurstückes Nordring Fl. 5, Nr. 343/17,

    Im Westen: von der Verlängerung der westlichen Grenze des Straßenflurstücks
    Goethering, Fl. 5, Nr. 358/1, nach Norden bis zur Gemeindegrenze der Stadt
    Offenbach a.M. in der Mittellage des Maines.

    Im Norden: von der Gemeindegrenze der Stadt Offenbach a.M., zugleich nördliche
    Grenze des Flurstückes Fl. 37, Nr. 1/16, bis zur östlichen Seite der Carl-Ulrich-
    Brücke,

    Im Osten: von der östlichen Seite der Carl-Ulrich-Brücke nach Süden bis zur
    nordöstlichen Ecke des Flurstückes Fl. 3, Nr. 538/2, der Verbindungslinie dieses
    Eckpunktes bis zur nordöstlichen Ecke des Flurstückes Fl. 3, Nr. 260/1, der südl.
    Grenze des Straßenflurstückes Mainstraße, Fl. 3, Nr. 555/4 und der Verlängerung
    nach Westen bis zur Westseite der Kaiserstraße, zugleich nordöstliche Ecke des
    Flurstückes Fl. 4, Nr. 401/2, der Westseite des Straßenflurstückes Kaiserstraße Fl.
    4, Nr. 401/1 sowie der Südwestseite des Straßenflurstücks Fl. 3, Nr. 675/2 und
    Westseite des Straßenflurstücks Fl. 3, Nr. 676/2 der nördlichen Kaiserstraße,

    Die Umgrenzung ist in beigefügtem Kartenauszug (Anlage 1) dargestellt.



2. Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Aufstellung des
    Bebauungsplans Nr. 563A wird der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
    vom 5. September 1985 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 563 – Hafen
    Offenbach – zugleich aufgehoben.

3. Stadtplanerische Grundlage des aufzustellenden Bebauungsplanes bilden der
    städtebaulicher Rahmenplan zum Hafen Offenbach (Anlage 2) und der
    Erläuterungsbericht (Anlage 3), in dem die wesentlichen städtebaulichen Ziele
    dargestellt sind.

4. Auf Grundlagen des städtebaulichen Rahmenplanes zum Hafen Offenbach und
    des Erläuterungsberichtes wird die Beteiligung der Bürger gem. § 3 Abs. 1 BauGB  
    zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 563 A – Hafen Offenbach –
    durchgeführt.

    Form des Beteiligungsverfahrens:

    a. Veröffentlichung in der Presse

    b. Ausstellung im Bau- und Planungsamt mit Gelegenheit zur persönlichen
        Darlegung und Erläuterung durch Mitarbeiter/innen des Bau- und
        Planungsamtes

    c. Bürgerversammlung zur öffentlichen Darlegung und Erörterung der Planung und
        Anhörung der Bürger

Begründung:

 

zu 1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 563 A – Hafen Offenbach,
         Mainviertel – dient der Schaffung des notwendigen Planungsrechtes für die
         künftige städtebauliche Entwicklung des Hafengebietes.

 

zu 2. Gegenüber dem mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 5.
         September 1985 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 563 beschlossenen
         Geltungsbereich haben sich nunmehr bei der Abgrenzung im Bereich
         Goethering/Nordring und Carl-Ulrich-Brücke/Kaiserstraße Änderungen
         ergeben, so daß eine Neufassung des Aufstellungsbeschlusses notwendig ist.

 

zu 3. Mit dem Beschluss vom 18. März 1999 hat die Stadtverordnetenversammlung
         Vorgaben zur künftigen Entwicklung des Hafens Offenbach gemacht.

         Der sich daran anschließende Planungsprozess sowie der vorliegende
         städtebauliche Rahmenplan bauen auf dieser Grundlage auf.

 

         Der städtebauliche Rahmenplan bildet die Grundlage für die weitere
         städtebauliche Entwicklung des Hafens Offenbach. Er ordnet den Hafen in die
         Nutzungsbereiche Gewerbegebiet, Mischgebiet und Kerngebiet. Ferner
         beschreibt er die Lage der Verkehrsschließung, der Grünflächen, der
         öffentlichen Räume und der Bebauungsstruktur und macht Vorgaben zur
         städtebaulichen Dichte.

 

         Für die wesentlichen technischen Probleme wurden nach intensiven
         Untersuchungen Lösungen erarbeitet. Die Verkehrssituation der
          Nordumfahrung und des Knotens an der Carl-Ulrich-Brücke wurden in eine
          gesamtstädtische Betrachtung einbezogen. Die Altlastensanierung wurde mit
          der städtebaulichen Planung dahingehend abgestimmt, dass ein Optimum bei
          der Ausnutzung der Flächen im Verhältnis zu den Sanierungskosten erreicht
          wurde. In den Rahmenplan wurden die Empfehlungen des Klimagutachtens
          eingearbeitet, welches die Auswirkungen des Gebietes auf die angrenzende
          Bebauung betrachtet. Darüber hinaus wurde das Lärmgutachten berücksichtigt,
          das die Auswirkungen des gegenüberliegenden Industriegebietes Frankfurt
          Fechenheim (Oberhafen, Frankfurt), der Nordumfahrung und des Gebietes
          selbst untersucht.

 

 

zu 4. Es ist das Ziel, mit der Schaffung des Planungsrechtes unverzüglich zu
         beginnen.

         Die frühzeitige Beteiligung der Bürger gem. § 3, Abs. 1 BauGB, soll daher
         schon auf Grundlage des städtebaulichen Rahmenplanes, der die allgem. Ziele
         und Zwecke der Planung darstellt, erfolgen.

 

Anlage 1        Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
                       Nr. 563 A Hafen Offenbach, Mainviertel

Anlage 2        Städtebaulicher Rahmenplan

Anlage 3        Erläuterungsbericht zum städtebaulichen Rahmenplan, mit Anhang