Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 3.06.2004

Eing. Dat. 3.06.2004

 

Nr. 675

 


Denkmalschutzpreis
Antrag CDU, SPD, Die Grünen, FDP, FWG vom 3.06.2004, DS I (A) 675

Die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

1. Die Stadt Offenbach vergibt durch die Stadtverordnetenversammlung ab Sommer
    2005 jährlich den „Offenbacher Denkmalschutzpreis“; dieser wird in Form einer
    Urkunde und einer Plakette verliehen.

2. Der Magistrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Denkmalbeirat und dem
    Ältestenrat Richtlinien für die Verleihung zu entwickeln und der
    Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

Begründung:

 

Offenbach ist eine Stadt die über 1.000 denkmalgeschützte Bauwerke besitzt.

 

In jüngster Vergangenheit hat sich aber gezeigt, dass sich das Bewusstsein für die Bedeutung des Denkmalschutzes in der Bevölkerung zunehmend entwickelt. Gebäude aus vergangenen Epochen werden als Teil der geschichtlichen Entwicklung Offenbachs begriffen und wirken identitätsstiftend.

 

Der Erhalt von geschützten Baudenkmälern ist für deren Eigentümer oft eine große Herausforderung. Denkmalschutz wird häufig von Eigentümern mehr als Last, denn als Lust empfunden. Trotzdem gibt es zahlreiche Beispiele, bei denen nicht nur mit finanziellem Aufwand, sondern auch mit dem notwendigen Verständnis für die Ästhetik und Historie eines denkmalgeschützten Bauwerkes an die Sanierung herangegangen wurde.

 

Der Denkmalbeirat hat daher einstimmig vorgeschlagen, dass zukünftig durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach der „Offenbacher Denkmalschutzpreis“ vergeben werden soll. Ausgezeichnet werden sollen damit besonders gut gelungene Beispiele denkmalgerechter Sanierung von Bauwerken in Offenbach. Die Preisverleihung mit einer entsprechenden Darstellung des Preisträgers soll Ansporn und Anregung für die Eigentümer anderer denkmalgeschützter Gebäude sein. Gleichzeitig soll damit der Beitrag dieser Eigentümer für die Entwicklung der Stadt gewürdigt werden.

 

Bei der Preisverleihung sind alle Beteiligten zu nennen, also neben den Bauherren auch Architekten, Planer und Handwerker. Der Preis ist kein Geldpreis, sondern eine Auszeichnung in Form einer Urkunde.

 

Die antragstellenden Fraktionen folgen dem Vorschlag des Denkmalbeirates und empfehlen die Annahme des Antrages.