Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 23.06.2004

Eing. Dat. 17.06.2004

 

Nr. 684

 

Dez.: I (Klinikum Offenbach)

Anbindung der OKM- Anteile an die Klinikum Offenbach GmbH
Magistratsvorlage Nr. 175/04 vom 16.06.2004, DS I (A) 684

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der Magistrat der Stadt Offenbach am Main als Gesellschafterversammlung sowohl der
    SOH-
GmbH als auch künftig der Klinikum Offenbach GmbH beauftragt die
    Geschäftsführung der SOH
und den Geschäftsführer der Klinikum Offenbach GmbH
    einen Notarvertrag abzuschließen, in welchem die SOH- GmbH die von ihr gehaltenen
    Anteile an der OKM GmbH auf
die Klinikum Offenbach GmbH zum 01.01.2005 überträgt.

2. Als Gegenleistung für die Übertragung der Anteile soll ein angemessener Betrag
    vereinbart
werden. Die Geschäftsführer der betreffenden Gesellschaften werden
    beauftragt, diesen unter
steuerlichen und kommunalrechtlichen Gesichtspunkten
    festzustellen und zu vereinbaren.

Begründung:

1. Die Anteile der OKM GmbH wurden mit ihrer Gründung unter der SOH- GmbH
   
angesiedelt. Dies geschah vor allem, um eine größtmögliche umsatzsteuerliche
   
Organschaft zwischen der Stadt, der SOH- GmbH und ihren Töchtern und letztlich
    dem
Klinikum herzustellen. Hierzu waren aus damaliger Sicht viele
    Verklammerungen
zwischen der Stadt und den vorgenannten Unternehmen
    erforderlich.

    Dieser größtmögliche Organkreis ist von der Finanzverwaltung nicht anerkannt
    worden. Allerdings konnte erreicht werden, dass die Finanzverwaltung die
    umsatzsteuerliche Organschaft zwischen Klinikum und OKM GmbH anerkannt hat.
    Zur Absicherung dieser Organschaft sollen weitere Verklammerungen zwischen
    Klinikum und OKM GmbH geschaffen werden. Deshalb sollen die derzeit noch von der
    SOH gehaltenen Anteile an
der OKM GmbH auf die Klinikum Offenbach GmbH als
    künftige Rechtsträgerin des Klinikums übertragen werden.

 

    Zur Zeit liegt das gesamte unternehmerische Risiko bei der OKM GmbH bzw. beim
   
Klinikum als Hauptauftraggeber. Die SOH- GmbH ist lediglich der Eigentümer, an den
    die OKM GmbH die erzielten Gewinne abzuführen hat. Sobald die OKM GmbH eine
    Tochtergesellschaft der Klinikum Offenbach GmbH ist, findet eine Gewinnabführung an
   
diese statt.

    Eine „Umhängung“ der OKM- Anteile erleichtert ferner die Kooperation mit anderen
    Servicegesellschaften kommunaler Krankenhäuser durch einheitliche Organisations-
   
strukturen.

 

    Nicht zuletzt ist die Identifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit „dem Klinikum",
    insbesondere derer, die zur Zeit in den Wirtschaftsbetrieben tätig sind, ein gewichtiges
   
Argument für die Umhängung der OKM GmbH an die Klinikum Offenbach GmbH.

2. Unter fremden Dritten wäre für eine Gesellschaft, die in der Vergangenheit durchweg
    Gewinne erwirtschaftet hat, ein Kaufpreis zu zahlen, der über dem Nominalwert der
   
Anteile der OKM GmbH liegt. Andererseits generiert die OKM GmbH diese Gewinne
   
überwiegend aus Geschäften mit dem Klinikum und könnte ohne die
  
Vertragsbeziehungen zum Klinikum die Gewinne so nicht erwirtschaften. Darüber hinaus
   
hat die Stadt Offenbach kein Interesse, bei der Übertragung von Anteilen an einer
   
Gesellschaft von einer 100 % Tochter der Stadt auf eine andere 100 % Tochter der Stadt
   
höhere Beträge zu bewegen als unbedingt erforderlich. Die Höhe der Gegenleistung ist
   
deshalb unter steuerlichen und kommunalrechtlichen Gesichtspunkten unter den
    Geschäftsführern festzustellen und zu vereinbaren

Die Betriebskommission des Klinikums Offenbach hat in ihrer Sitzung am 02.06.2004 der Vorlage einstimmig zugestimmt.