Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 23.06.2004

Eing. Dat. 17.06.2004

 

Nr. 685

 

Dez.: I (Klinikum Offenbach)


Neufassung der Allgemeinen Vertragsbe­dingungen für das Klinikum Offenbach zum 01.07.2004
Magistratsvorlage Nr. 176/04 vom 16.06.2004, DS I (A) 685

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

Der als Anlage beigefügten Neufassung der
Allgemeinen Vertragsbedingungen für das Klinikum Offenbach zum 01.07.2004 wird zugestimmt.

Begründung:

Aufgrund des neuen Abrechnungssystems von Diagnosis Related Groups (DRG) nach

§ 17b des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, der Änderung der gesetzlichen Anforderungen für das Abrechnungsverfahren sowie der Umstellung von DM auf EURO-Beträge, ist eine Überarbeitung der Allgemeinen Vertragsbedingungen des Klinikums Offenbach erforderlich.

Die vorgenommenen Änderungen sind im Einzelnen der als Anlage beigefügten Synopse zu entnehmen.

Die Betriebssatzung für das Klinikum Offenbach vom 19.12.2001 sieht vor, dass die Entscheidungskompetenz für Vertragsbedingungen zur Regelung von Benutzerverhältnissen des Klinikums Offenbach beim Gesundheitsdezernenten, dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung liegt.

Die Betriebskommission des Klinikums Offenbach hat in ihrer Sitzung am 02.06.2004 der Neufassung der Allgemeinen Vertragsbedingungen bereits einstimmig zugestimmt.

Anlage