Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 23.06.2004
Eing. Dat. 17.06.2004
Nr. 687
Dez.: II (Amt 60)
Umbau und Erweiterung der Geschwister- Scholl- Schule als Ganztagsschule
hier: Projektbeschluss
Magistratsvorlage Nr. 184/04 vom 16.06.2004, DS I (A) 687
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Dem Umbau und der Erweiterung der Geschwister- Scholl- Schule als
Ganztagsschule, nach der von der EEG und Dritten erstellten und vom Revisionsamt
geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 1.400.0000,-- €
einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und auf der Haushaltsstelle 20000.94620
„Geschwister- Scholl- Schule, Bau-Ganztagsbetreuung" wie folgt bereitgestellt:
Nachtragshh.-Plan 2004: 377.000,--€
Haushaltsplan 2005: 1.023.000,--€
Gesamt: 1.400.000,--€
Zum Zwecke der Beauftragung ist im Nachtragshaushaltsplan 2004 eine
VE in Höhe von 600.000,-- € vorzusehen.
3. Beim Hessischen Kulturministerium stehen für bereits anerkannte ganztägig
arbeitende Schulen sowie für Schulen, denen künftig durch Landesentscheid ein
solcher Status zuerkannt wird, Fördermittel aus dem Investitionsprogramm „Zukunft
Bildung und Betreuung" (IZBB) zur Verfügung.
Die endgültige Höhe der Förderung wird voraussichtlich binnen der zweiten
Jahreshälfte feststehen. Der Förderbetrag wird bei der Haushaltsstelle 20000.36000
veranschlagt.
4. Die entsprechenden Mittel sind von der Haushaltsstelle 20000.93610 „Sachkosten
Ganztagsbetreuung" im Nachtragshaushaltsplan 2004 bzw. Haushalt 2005 auf die
Haushaltsstelle 20000.94620 „Geschwister- Scholl- Schule, Bau- Ganztagsbetreuung"
umzusetzen.
5. Die Finanzierung bis zur Umsetzung der Mittel erfolgt über die Haushaltsstelle
20000.93610 „Sachkosten Ganztagsbetreuung".
6. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt
und die Einzelgenehmigung der Aufsichtsbehörde vorliegen, da bei neuen Investitionen
die Zustimmung des RP Darmstadt erforderlich ist.
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 09.10.2003 - DS l (A) 548/2 und 548 u. a. folgende Priorität für die Schaffung der notwendigen Infrastruktur im Rahmen des Ausbaus ganztägiger Angebote beschlossen:
Edith-Stein-Schule
Geschwister- Scholl- Schule
Schillerschule
Mathildenschule
Ernst-Reuter-Schule
Bachschule,
und vom Grundsatz her folgende Haushaltsmittel bereitgestellt:
2003 600.000 €
2004 2.500.000 €
2005 2.250.000 €
2006 2.250.000 €
2007 2.250.000 €
Die Erarbeitung der Planungs- und Kostendaten für die Edith-Stein-Schule ist umfangreicher als ursprünglich angenommen, so dass die Maßnahme nach 2005 zurückgestellt werden muss. Für die Geschwister- Scholl- Schule und die Schillerschule liegen die Unterlagen vor; diese wurden am 08.04.2004 beim Land Hessen zur Prüfung und Festsetzung des Zuwendungsbetrages eingereicht. Mit dem Eingang des Zuwendungsbescheides ist im Sommer 2004 zu rechnen.
Die für die Geschwister- Scholl- Schule vom Architekturbüro Mühlhause + Schinkel, Offenbach a. M., in Zusammenarbeit mit der Entwicklungs- und Erschließungsgesellschaft- EEG - als Projektsteuerer erstellten und vom Revisionsamt geprüften Planungs- und Kostendatenunterlagen schließen mit 1.400.000,00 € ab.
Es werden folgende Maßnahmen umgesetzt:
- Errichtung eines eingeschossigen Schulpavillons
Zwischen der Sporthalle und dem Hausmeisterhaus wird ein neuer Schulpavillon errichtet. Alle Räume werden eingeschossig entlang eines Erschließungsflures angeordnet. Es entstehen ein Speise-/Aufenthaltsraum, eine Bibliothek/Mediothek, ein Hausaufgabenraum, ein Schülerkiosk, eine Küche mit Lager sowie Sanitärräume und Technikräume.
- Umbaumaßnahmen
Zur Erfüllung des Raumprogrammes werden zwei der insgesamt drei Hausaufgabenräume im ersten Obergeschoss des bestehenden Verwaltungsgebäudes untergebracht. Hierfür muss der dort befindliche Kartenraum in das Kellergeschoss des Klassentraktes umgelagert werden.
Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.
Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.
Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).
Im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.