Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 23.06.2004

Eing. Dat. 17.06.2004

 

Nr. 687

 

Dez.: II (Amt 60)


Umbau und Erweiterung der Geschwister- Scholl- Schule als Ganztagsschule
hier: Projektbeschluss
Magistratsvorlage Nr. 184/04 vom 16.06.2004, DS I (A) 687

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Dem Umbau und der Erweiterung der Geschwister- Scholl- Schule als
   
Ganztagsschule, nach der von der EEG und Dritten erstellten und vom Revisionsamt
    geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit
1.400.0000,-- €
    einschließlich
Planungskosten, wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und auf der Haushaltsstelle 20000.94620
   
„Geschwister- Scholl- Schule, Bau-Ganztagsbetreuung" wie folgt bereitgestellt:

    Nachtragshh.-Plan 2004:          377.000,--€
   
Haushaltsplan 2005:              1.023.000,--€
   
Gesamt:                                     1.400.000,--€

   
Zum Zwecke der Beauftragung ist im Nachtragshaushaltsplan 2004 eine
    VE in Höhe von 600.000,-- € vorzusehen.

3. Beim Hessischen Kulturministerium stehen für bereits anerkannte ganztägig
    arbeitende Schulen sowie für Schulen,
denen künftig durch Landesentscheid ein
   
solcher Status zuerkannt wird, Fördermittel aus dem Investitionsprogramm „Zukunft
   
Bildung und Betreuung" (IZBB) zur Verfügung.
    Die endgültige Höhe der Förderung wird
voraussichtlich binnen der zweiten
   
Jahreshälfte feststehen. Der Förderbetrag wird bei der Haushaltsstelle 20000.36000
   
veranschlagt.

4.
Die entsprechenden Mittel sind von der Haushaltsstelle 20000.93610 „Sachkosten
   
Ganztagsbetreuung" im Nachtragshaushaltsplan 2004 bzw. Haushalt 2005 auf die
    Haushaltsstelle 20000.94620 „Geschwister- Scholl- Schule, Bau- Ganztagsbetreuung"
    umzusetzen.

5.
Die Finanzierung bis zur Umsetzung der Mittel erfolgt über die Haushaltsstelle
    20000.93610 „Sachkosten
Ganztagsbetreuung".

6.
Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt
    und die Einzelgenehmigung der
Aufsichtsbehörde vorliegen, da bei neuen Investitionen
    die Zustimmung des RP
Darmstadt erforderlich ist.



Begründung:

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 09.10.2003 - DS l (A) 548/2 und 548 u. a. folgende Priorität für die Schaffung der notwendigen Infrastruktur im Rahmen des Ausbaus ganztägiger Angebote beschlossen:

Edith-Stein-Schule

Geschwister- Scholl- Schule

Schillerschule

Mathildenschule

Ernst-Reuter-Schule

Bachschule,

und vom Grundsatz her folgende Haushaltsmittel bereitgestellt:

2003          600.000 €

2004            2.500.000 €

2005           2.250.000 €

2006           2.250.000 €

2007            2.250.000 €

Die Erarbeitung der Planungs- und Kostendaten für die Edith-Stein-Schule ist umfangreicher als ursprünglich angenommen, so dass die Maßnahme nach 2005 zurückgestellt werden muss. Für die Geschwister- Scholl- Schule und die Schillerschule liegen die Unterlagen vor; diese wurden am 08.04.2004 beim Land Hessen zur Prüfung und Festsetzung des Zuwendungsbetrages eingereicht. Mit dem Eingang des Zuwendungsbescheides ist im Sommer 2004 zu rechnen.

 

Die für die Geschwister- Scholl- Schule vom Architekturbüro Mühlhause + Schinkel, Offenbach a. M., in Zusammenarbeit mit der Entwicklungs- und Erschließungsgesellschaft- EEG - als Projektsteuerer erstellten und vom Revisionsamt geprüften Planungs- und Kostendatenunterlagen schließen mit 1.400.000,00 € ab.

Es werden folgende Maßnahmen umgesetzt:

-  Errichtung eines eingeschossigen Schulpavillons

Zwischen der Sporthalle und dem Hausmeisterhaus wird ein neuer Schulpavillon errichtet. Alle Räume werden eingeschossig entlang eines Erschließungsflures angeordnet. Es entstehen ein Speise-/Aufenthaltsraum, eine Bibliothek/Mediothek, ein Hausaufgabenraum, ein Schülerkiosk, eine Küche mit Lager sowie Sanitärräume und Technikräume.

-  Umbaumaßnahmen

Zur Erfüllung des Raumprogrammes werden zwei der insgesamt drei Hausaufgabenräume im ersten Obergeschoss des bestehenden Verwaltungsgebäudes untergebracht. Hierfür muss der dort befindliche Kartenraum in das Kellergeschoss des Klassentraktes umgelagert werden.

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).

Im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.