Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 24.06.2004

Eing. Dat. 24.06.2004

 

Nr. 697

 

Dez.: II (Amt 60)


Erweiterung der Schillerschule als Ganztagsschule
hier: Projektbeschluss
Magistratsvorlage Nr. 195/04 vom 23.06.2004, DS I (A) 697

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1.
Der Erweiterung der Schillerschule als Ganztagsschule, nach der von der EEG und
    Dritten erstellten und vom
Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung,
    abschließend mit 700.000,-- € einschließlich
Planungskosten, wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt
und auf der Haushaltsstelle 20000.94640
    „Schillerschule, Bau-Ganztagsbetreuung" wie folgt bereitgestellt:

   
Nachtragshaushaltsplan 2004:     320.000,-- €
   
Haushaltsplan 2005:                      380.000.-- €
    Gesamt:                                             700.000.-- €

 

    Zum Zwecke der Beauftragung ist im Nachtragshaushaltsplan 2004 eine VE in
    Höhe von 200. 000,- € vorzusehen.

3. Beim Hessischen Kulturministerium stehen für bereits anerkannte ganztägig
    arbeitende Schulen sowie für Schulen, denen künftig durch Landesentscheid ein
   
solcher Status zuerkannt wird, Fördermittel aus dem Investitionsprogramm
    „Zukunft
Bildung und Betreuung" (IZBB) zur Verfügung.

   
Die endgültige Höhe der Förderung wird voraussichtlich binnen der zweiten
   
Jahreshälfte feststehen. Der Förderbetrag wird bei der Haushaltsstelle
    20000.36000
veranschlagt.

4.
Die entsprechenden Mittel sind von der Haushaltsstelle 20000.93610 „Sachkosten
   
Ganztagsbetreuung" im Nachtragshaushaltsplan 2004 bzw. im Haushaltsplan
    2005 auf die Haushaltsstelle 20000.94640 „Schillerschule, Bau-Ganztagsbetreuung"
   
umzusetzen.

5. Die Finanzierung bis zur Umsetzung der Mittel erfolgt über die Haushallsstelle
    20000.93610 „Sachkosten
Ganztagsbetreuung".

6. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Zuwendungsbescheid
    vorliegt und die Einzelgenehmigung der
Aufsichtsbehörde vorliegen, da bei neuen
   
Investitionen die Zustimmung des RP Darmstadt erforderlich ist.



Begründung:

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 09.10.2003 - DS l (A) 548/2 und 548 u. a. folgende Priorität für die Schaffung der notwendigen Infrastruktur im Rahmen des Ausbaus ganztägiger Angebote beschlossen:

Edith-Stein-Schule

Geschwister- Scholl- Schule

Schillerschule

Mathildenschule

Ernst-Reuter-Schule

Bachschule,

und vom Grundsatz her folgende Haushaltsmittel bereitgestellt:

2003                  600.000 €

2004               2.500.000 €

2005               2.250.000 €

2006               2.250.000 €

2007               2.250.000 €

Die Erarbeitung der Planungs- und Kostendaten für die Edith-Stein-Schule ist umfangreicher als ursprünglich angenommen, so dass die Maßnahme nach 2005 zurückgestellt werden muss. Für die Geschwister-Scholl-Schule und die Schillerschule liegen die Unterlagen vor; diese wurden am 08.04.2004 beim Land Hessen zur Prüfung und Festsetzung des Zuwendungsbetrages eingereicht. Mit dem Eingang des Zuwendungsbescheides ist im Sommer 2004 zu rechnen.

Die für die Schillerschule vom Architekturbüro Christi + Bruchhäuser, Frankfurt a. M., in Zusammenarbeit mit der Entwicklungs- und Erschließungsgesellschaft- EEG

 

-  als Projektsteuerer erstellten und vom Revisionsamt geprüften Planungs- und
   Kostendatenunterlagen schließen mit 700.000,00 € ab.

Es werden folgende Maßnahmen umgesetzt:

Errichtung eines eingeschossigen Schulpavillons

Vor der Sporthalle und dem Schulgebäude wird der Schulcontainer rückgebaut und ein neuer Schulpavillon an der Pirazzistraße errichtet. Alle Räume werden eingeschossig entlang eines Erschließungsflures mit barrierefreier Rampe angeordnet. Der geplante Erweiterungsbau gliedert sich in zwei Nutzungsbereiche, in den Ruhe- und Rückzugsraum und in den Freizeit- und Aufenthaltsraum. Beide Räume werden durch einen Begegnungsraum verbunden. Zusätzlich entstehen Sanitäranlagen und Lagerräume.

Umrüstung Schulküche

Im Hinblick auf die ganztägig arbeitende Schule sind die Kapazitäten der vorhandenen Schulküche erschöpft. Die küchentechnischen Anlagen entsprechen nicht mehr den gültigen Hygienevorschriften und den technischen Standards. Es werden neue Küchegeräte angeschafft; erforderlich wird die Herstellung neuer Haustechnikanschlüsse für Gas-, Wasser- und Strom.

Gleichzeitig wird im Zuge des Neubaus auf der östlichen Schulhofseite eine Begrünung und Renaturierung der Schulhoffläche durchgeführt, die zu einer erheblichen Aufwertung der Aufenthaltsqualität und zur Entstehung angemessener Spiel- und Grünflächen beiträgt.

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).

Im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.